Wer haftet bei Dachlawinen?
In der Schweiz haftest grundsätzlich du als Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes für Schäden, die durch herabstürzende Schneemassen oder Eiszapfen vom Dach verursacht werden. Die rechtliche Grundlage bildet die Werkeigentümerhaftung. Demnach haftest du als Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes resp. des Daches verschuldensunabhängig für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder ungenügender Sicherung entstehen. Dazu gehört auch das Unterlassen rechtzeitiger Schneeräumung oder das Fehlen geeigneter Schneefangsysteme. Das gilt auch für Gebäude, die vermietet werden. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, kannst du haftbar gemacht werden.
Werkeigentümerhaftung (OR 58)
Um ein Unglück zu vermeiden, sind aber auch Fussgängerinnen und Fussgänger und Autofahrerinnen und Autofahrer gefordert, selbstverantwortlich zu handeln. Die Haftung der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer kann bei offensichtlichen Risiken durch Mitverschulden der Geschädigten gemindert werden.