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Interview Naturgefahren: Risiken erkennen und Haus schützen

Interview ca. 9 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Pierre Vanomsen, Gebäudeversicherung Bern (GVB)
In Unwetter mit Sturm und Hagel bahnt sich über einem Wohngebiet an

Vom Hagelschutz über Hochwasserprävention bis zur Erdbebenzone – Naturgefahren sind auch im Kanton Bern allgegenwärtig. Pierre Vanomsen, Naturgefahren-Experte der GVB, gibt Einblick, wie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Risiken erkennen und welche baulichen und organisatorischen Massnahmen sinnvoll sind.

Experte in diesem Interview

Pierre Vanomsen, Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Pierre Vanomsen
Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Pierre Vanomsen ist Leiter der Fachstelle Naturgefahren bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) und seit 20 Jahren im Bereich Naturgefahren tätig. Sein Fokus auf Personen- und Gebäudeschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Naturgefahren sind im Kanton Bern allgegenwärtig, von Hochwasser über Hagel und Sturm bis zu Erdbeben. Den grössten Teil der Gebäudeschäden verursachen Hochwasser, Oberflächenabfluss, Hagel und Wind.
  • Mit Gefahrenkarten und Gefährdungskarten kannst du dein individuelles Gefahrenpotenzial prüfen, etwa über kantonale Geoportale oder spezialisierte Plattformen. Sie zeigen die Gefahr, nicht jedoch automatisch das tatsächliche Risiko für dein Gebäude.
  • Das Erdbebenrisiko gilt in der Schweiz als besonders hoch, auch ausserhalb der Alpen. Über einen Zeitraum von 100 Jahren ist mit erheblichen Gebäudeschäden zu rechnen, Erdbebenschäden sind jedoch meist nur über Zusatzversicherungen gedeckt.
  • Wirksamer Hagel- und Hochwasserschutz beginnt bei der Planung nach SIA-Normen und lässt sich auch bei bestehenden Gebäuden verbessern, etwa durch automatische Raffstoren-Steuerungen, Abdichtungen oder nasse Vorsorge. Viele kantonale Gebäudeversicherungen unterstützen präventive Massnahmen finanziell.
  • Der Klimawandel führt voraussichtlich zu häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen, mehr Oberflächenabfluss und steigenden Schäden. Prävention, fachliche Beratung und ein durchdachtes Schutzkonzept helfen, Risiken langfristig zu senken.

Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer fragen sich, wie gefährdet ihr Haus durch Naturgefahren ist. Welche Möglichkeiten gibt es, sich über das individuelle Risiko zu informieren – z. B. via Gefahrenkarte?

Die Schweiz verfügt über ein sehr gutes Informationssystem zu Naturgefahren: Jeder Kanton erstellt eigene Gefahrenkarten, die auf den kantonalen Geoportalen öffentlich zugänglich sind. Ergänzend dazu gibt es eine nationale Gefährdungskarte zum Oberflächenabfluss. Sie zeigt, wo es bei starkem Regen zu Überschwemmungen kommen kann.

Am einfachsten informiert man sich über die Webseite schutz-vor-naturgefahren.ch. Dort kann man die Adresse des betroffenen Gebäudes eingeben und erhält eine Übersicht mit allen relevanten Informationen. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Kanton Bern bietet die Fachstelle Naturgefahren der Gebäudeversicherung Bern (GVB) ein vergleichbares Portal an. Es enthält eine sehr aktuelle Gefährdungskarte zu Hochwasser und Oberflächenabfluss und ist unter fachstelle-naturgefahren.ch abrufbar.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass diese Karten ausschliesslich die Gefahr anzeigen – also die mögliche Naturereignisquelle wie Hochwasser, Rutschung oder Lawine. Sie sagen jedoch nichts über das Risiko aus. Denn Risiko bedeutet die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefahr eintritt, und dem möglichen Schaden. So kann ein Haus in einem Hochwassergebiet liegen, aber trotzdem einem geringen Risiko ausgesetzt sein, etwa wenn es auf einem künstlich erhöhten Erdwall steht. In diesem Fall ist die Gefahr vorhanden, das Risiko aber gleich null.

Was genau zeigt eine Gefahrenkarte – und wie zuverlässig sind solche Einschätzungen auf lokaler Ebene?

Es gibt eine Vielzahl an Karten, die das Auftreten und die Häufigkeit von Naturgefahren dokumentieren. Am bekanntesten sind die bereits erwähnten Gefahrenkarten. Sie zeigen, welche Naturgefahren im Siedlungsraum auftreten können, die durch die Schwerkraft ausgelöst werden. Dazu gehören Hochwasser, Rutschungen, Lawinen sowie Sturzprozesse wie Steinschlag oder Bergsturz. Diese Karten werden von Fachpersonen erstellt und sind sehr aufwendig in der Herstellung. Grundlage bilden Computermodelle, die berechnet, im Gelände überprüft und mit historischen Ereignissen abgeglichen werden.

Neben diesen Gefahrenkarten existieren auch Gefährdungskarten, etwa jene bereits erwähnte zum Oberflächenabfluss bei Starkregen. Diese basieren ausschliesslich auf Computermodellen. Sie zeigen schweizweit auf, wo es bei intensiven Niederschlägen zu Überschwemmungen kommen kann. Auch für Naturgefahren wie Hagel und Sturm gibt es verlässliche Angaben dazu, wie häufig und wie heftig solche Ereignisse auftreten.

Welche Naturgefahren treten im Kanton Bern am häufigsten auf – und welche richten besonders grosse Schäden an?

Der Kanton Bern ist in besonderem Mass von Naturgefahren betroffen – hier kommen alle Gefahren vor, die in der Schweiz bekannt sind. Den grössten Teil der Gebäudeschäden, nämlich rund 95 Prozent, verursachen Hochwasser, Oberflächenabfluss, Hagel und Wind. Die übrigen 5 Prozent entfallen auf Lawinen, spontane Rutschungen und Sturzprozesse wie Steinschlag oder Bergsturz.

Auch Erdbeben treten im Kanton Bern auf. Sie gelten schweizweit als die Naturgefahr mit dem höchsten Risiko – also mit potenziell besonders grossen Schäden. Wichtig zu wissen: Schäden durch Erdbeben sind in der Schweiz in der Regel nicht über die kantonalen Gebäudeversicherungen, sondern über Zusatzversicherungen gedeckt.

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Wie real ist die Gefahr eines Erdbebens in der Schweiz – insbesondere auch für Regionen ausserhalb der Alpen?

In der Schweiz bebt die Erde mehrere hundert Mal pro Jahr, doch nur wenige dieser Beben sind tatsächlich spürbar. Im europäischen Vergleich liegt die Erdbebengefährdung in der Schweiz im mittleren Bereich. Starke Beben sind zwar selten, können aber grundsätzlich überall auftreten, auch ausserhalb der Alpen. Die Gefährdung variiert je nach Region. Am stärksten betroffen ist das Wallis, gefolgt von der Region Basel, Graubünden, dem St. Galler Rheintal, der Zentralschweiz und danach dem übrigen Land.

Es gibt keine Region in der Schweiz, die frei von Erdbebengefahr ist. Weil Erdbeben sehr hohe Schäden verursachen können, gilt das Erdbebenrisiko in der Schweiz als hoch. Laut dem Erdbebenrisikomodell des Bundes ist über einen Zeitraum von 100 Jahren mit Gebäudeschäden und Schäden an deren Innerem in der Höhe von 11 bis 44 Milliarden Franken zu rechnen.

Hagel- und Sturmereignisse treten oft plötzlich auf. Wie kann man sich als Eigentümerin oder Eigentümer dagegen schützen – baulich oder organisatorisch?

Der Schutz vor Naturgefahren beginnt idealerweise schon beim Bauen. Eine wichtige Grundlage bieten dabei die Bau-Normen, die genaue Anforderungen definieren. Dazu gehört etwa die Norm SIA 261 für den Wind oder die SIA 261/1 für den Hagelschutz. Beim Planen hilft zudem das Hagelregister. Es gibt Auskunft darüber, wie widerstandsfähig bestimmte Bauteile gegen Hagel sind.

Auch bei bestehenden Gebäuden lässt sich der Schutz nachträglich verbessern. Ein Beispiel ist die automatische Steuerung für Raffstoren, die diese bei drohendem Hagel selbstständig hochzieht. Raffstoren sind deutlich anfälliger für Hagelschäden als Fensterscheiben. Letztere werden meist erst bei Hagelkörnern von vier Zentimetern Durchmesser oder mehr beschädigt.

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) unterstützt präventive Schutzmassnahmen finanziell. Erfüllt eine bauliche Lösung deren Vorgaben, übernimmt die GVB beispielsweise die Kosten für den Hagelschutz an Raffstoren vollständig. Weitere Informationen dazu finden sich auf fachstelle-naturgefahren.ch.

Zusätzlich zu baulichen Massnahmen gibt es zahlreiche einfache Tipps, wie man sich organisatorisch schützt. Dazu gehört, Fenster, Läden und Türen rechtzeitig zu schliessen, lose Gegenstände im Garten zu sichern und Menschen sowie Tiere in Sicherheit zu bringen. Um frühzeitig reagieren zu können, lohnt sich die Nutzung von Wetter-Apps wie «Wetter-Alarm». Eine umfassende Übersicht aller Schutzmassnahmen bietet ebenfalls die Webseite der Fachstelle Naturgefahren.

Was kann man konkret tun, um ein Gebäude besser vor Hochwasser zu schützen – etwa in gefährdeten Zonen entlang von Bächen oder Flüssen?

Der erste Schritt ist, die eigene Gefährdungslage genau zu kennen. Dabei helfen die bereits genannten Gefahren- und Gefährdungskarten. Ist klar, welche Gefahr besteht, braucht es ein passendes Schutzkonzept. Dabei gibt es grundsätzlich drei Ansätze für bauliche und organisatorische Massnahmen, mit denen Schäden möglichst vermieden werden können. Dies sind Abschirmung, Abdichtung oder die sogenannte nasse Vorsorge. Letztere zielt darauf ab, beim Bau und der Einrichtung unterer Stockwerke Überschwemmungen bereits einzuplanen, damit die Schadensumme im Ernstfall möglichst gering bleibt.

Ein solches Schutzkonzept zu entwickeln, erfordert Fachwissen und sorgfältige Planung. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dabei: Sie vermittelt eine Naturgefahren-Expertin oder einen Naturgefahren-Experten und übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten. Die restlichen 20 Prozent trägt die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dafür erhält sie oder er ein professionelles, massgeschneidertes Schutzkonzept, das sie oder er im nächsten Schritt umsetzen kann.

Auch andere kantonale Gebäudeversicherungen bieten ähnliche Beratungs- und Förderangebote. In Kantonen ohne obligatorische Gebäudeversicherung sind oft die Gemeinde oder der Kanton selbst die richtigen Ansprechpersonen. Es lohnt sich auf jeden Fall, frühzeitig Unterstützung einzuholen.

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Wir lesen immer häufiger von plötzlichen Murgängen, Bergstürzen oder lokalen Überschwemmungen. Wie stark nehmen solche Ereignisse tatsächlich zu – auch im Mittelland?

Das ist eine schwierige Frage. Nach aussergewöhnlichen Ereignissen wie dem Murgang in Brienz oder dem Bergsturz in Blatten stellt sich häufig die Frage, ob sie eine Folge des Klimawandels sind. Doch einzelne extreme Wetterereignisse können nicht direkt dem Klimawandel zugeordnet werden. Es braucht dafür längere Messreihen. Wissenschaftlich erhärtet ist jedoch die Zunahme und Heftigkeit der Starkregenereignisse. Diese führen zu mehr Oberflächenabfluss und zu grossen Schäden, insbesondere im Mittelland. Das zeigt bereits heute die Risikoanalyse Wasser. Sie wurde für den Kanton Bern erstellt und berücksichtigt die Folgen des Klimawandels noch nicht.

Die Fachstelle Naturgefahren der Gebäudeversicherung Bern hat verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zusammengefasst und versucht, die zukünftige Schadenentwicklung abzuschätzen. Diese Meta-Studie zeigt, dass die erwartete Zunahme der Schäden durch Oberflächenabfluss nicht allein auf den Klimawandel zurückzuführen ist. Denn die zunehmende Versiegelung der Flächen aufgrund des steigenden Flächenbedarfs sowie die teure und verletzliche Bauweise sind mindestens ebenso bedeutende Kostentreiber.

Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf die Verteilung und Intensität von Naturgefahren im Kanton Bern?

Wir wissen noch wenig darüber, wie sich der Klimawandel auf die Naturgefahren konkret auswirken wird. Die oben erwähnte Zunahme von Starkregen und damit verbundenem Oberflächenabfluss gilt jedoch als sehr wahrscheinlich. Zudem ist davon auszugehen, dass Trockenperioden häufiger auftreten werden, was das Risiko von Waldbränden erhöht. Diese Entwicklungen betreffen das gesamte Kantonsgebiet. In den Alpen, also in Lagen über 2000 Metern über Meer, steigt die Gefahr von Murgängen sowie von spontanen Hangprozessen wie Rutschungen und Steinschlag.

Ausserdem bilden sich aufgrund des Gletscherrückgangs neue Seen, die zu Überschwemmungen in tiefer gelegenen Gebieten führen können. Bei meteorologischen Naturgefahren wie Wind und Hagel sind bisher keine wissenschaftlich belegten Trends erkennbar. Einzelne Studien deuten jedoch auf eine mögliche Zunahme hin.

Welche Aufgaben übernimmt die Fachstelle Naturgefahren der GVB konkret? Unterstützt du auch Gemeinden oder Bauprojekte?

Die Fachstelle Naturgefahren der Gebäudeversicherung Bern (GVB) unterstützt Eigentümer dabei, sich gezielt vor Naturgefahren zu schützen, und setzt sich dafür ein, hohe Risiken zu senken. Mit solchen präventiven Massnahmen kann die GVB als solidarische Versicherung langfristig tiefe Prämien anbieten.

Erreicht wird das durch eine Vielzahl von Instrumenten. Eines der wichtigsten ist das Beitragswesen. Die Fachstelle unterstützt Eigentümer finanziell bei der Planung und freiwilligen Umsetzung von Schutzmassnahmen. In bestimmten Fällen können auch Gemeinden Beiträge erhalten. Bei Neubauten empfiehlt die Fachstelle die Anwendung der Normen SIA 261 und SIA 261/1, welche das naturgefahrengerechte Bauen regeln.

Gibt es Beispiele aus der Praxis, bei denen Präventionsmassnahmen grössere Schäden verhindert haben?

Ein konkretes Beispiel ist der Fall einer Fabrikationshalle, bei der nach einem schweren Hagelereignis zahlreiche Lichtkuppeln im Dach durchschlagen wurden. Diese Lichtkuppeln aus Kunststoff sind besonders anfällig für Hagelschlag. Um solche Schäden künftig zu vermeiden, wurden Schutzgitter montiert. Sie verhindern nicht nur das Eindringen von Regenwasser und damit verbundene Folgeschäden, sondern bieten auch Schutz vor dem Durchsturz, falls sich Personen auf dem Dach aufhalten.

Diese Massnahme hat sich auch wirtschaftlich bewährt: Das Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt bei knapp drei. Das bedeutet, dass jeder investierte Franken in die Schutzmassnahme potenziell drei Franken Schaden verhindert hat.

Erlebst du in deiner Arbeit, dass sich das Bewusstsein der Bevölkerung für Naturgefahren verändert hat? Oder verdrängen viele das Risiko – nach dem Motto: «Das trifft doch immer nur die anderen»?

Aussergewöhnliche Ereignisse wie jenes in Blatten führen in der Regel nicht zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung – das Bewusstsein der Eigentümerinnen und Eigentümer verändert sich kaum.

Anders sieht es aus, wenn Personen direkt betroffen sind oder wenn ein Schadenfall im unmittelbaren Umfeld erlebt wurde. In solchen Momenten entsteht ein sogenanntes Gelegenheitsfenster, das sich gut für die Prävention eignet. Die Eigentümerin oder der Eigentümer ist dann oft bereit, über Schutzmassnahmen nachzudenken und aktiv etwas gegen die Gefahr zu unternehmen.

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