Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt Erdbeben nicht
Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verlassen sich auf ihre Gebäudeversicherung – und übersehen dabei eine zentrale Lücke: Schäden durch Erdbeben sind systematisch ausgeschlossen. Im Ernstfall bedeutet das, dass selbst massive Gebäudeschäden nicht versichert sind, obwohl das Haus ansonsten umfassend gedeckt scheint.
Was die Gebäudeversicherung bei einem Erdbeben ausnahmsweise deckt
Verursacht das Erdbeben einen Folgeschaden, der durch ein anderes versichertes Ereignis entsteht, kann dieser Folgeschaden über die Gebäudeversicherung gedeckt sein. Beispiele dafür sind ein Brand infolge eines Gasrohrbruchs oder eine Überschwemmung durch geplatzte Wasserleitungen. Der Erdbebenschaden selbst bleibt aber ungedeckt.
Erdbebenpool: Freiwillige Leistung – kein Rechtsanspruch
Um die offensichtliche Versicherungslücke zu entschärfen, existiert in der Schweiz ein gemeinsamer Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherungen. Dieser stellt im Ereignisfall finanzielle Mittel bereit – aber mit erheblichen Einschränkungen:
- Beteiligung: Der Pool umfasst 18 Kantone mit kantonaler Gebäudeversicherung. Nicht dabei sind der Kanton Bern sowie die GUSTAVO-Kantone, also die Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden.
- Verfügbare Mittel: Bis zu zwei Milliarden Franken pro Schadenereignis; für ein zweites Beben im gleichen Jahr weitere zwei Milliarden.
- Auslöseschwelle: Zahlungen erfolgen erst ab einer Intensität von VII auf der MSK-Skala.
- Selbstbehalt: 10 Prozent der Versicherungssumme, mindestens 50'000 Franken.
- Kürzung bei Grossereignis: Übersteigt der Gesamtschaden die Poolmittel, werden alle Leistungen anteilsmässig gekürzt.
- Kein Rechtsanspruch: Pool- und Fondsleistungen sind freiwillig. Im Schadenfall besteht kein einklagbarer Anspruch.
- Keine Nebenkosten: Aufräumarbeiten, Expertenkosten, Unterhaltskosten und Mietertragsausfälle sind nicht gedeckt
Der Erdbebenpool wird oft als Sicherheitsnetz wahrgenommen. Tatsächlich ist er aber eher eine begrenzte Nothilfe. Leistungen werden erst bei stärkeren Beben ausgelöst, sind gedeckelt und zudem nicht garantiert. Wer sich ausschliesslich darauf verlässt, trägt im Ernstfall weiterhin einen erheblichen Teil des Risikos selbst.
Im Kanton Zürich hat die GVZ zusätzlich einen «Erdbebenfonds» mit einer Milliarde Franken zurückgestellt – mit ähnlichen Einschränkungen wie der gesamtschweizerische Pool.
Der Erdbebenpool und der Erdbebenfonds sind besser als nichts, aber weit davon entfernt, einen ausreichenden finanziellen Versicherungsschutz zu bieten. Bei einem starken Beben in einer dichtbesiedelten Region wären die Mittel schnell erschöpft.