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Erdbebenversicherung in der Schweiz: Wer zahlt was?

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Ist eine Erdbebenversicherung in der Schweiz sinnvoll?

Ein schweres Erdbeben in der Schweiz ist kein Alltagsszenario – aber genau darin liegt die Gefahr. Wer ein Eigenheim besitzt, geht oft davon aus, gegen Naturgefahren abgesichert zu sein. Beim Erdbeben ist das aber ein gefährlicher Irrtum.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erdbeben kommen in der Schweiz häufiger vor, als viele denken. Besonders betroffen sind Basel, das Wallis und Graubünden.
  • Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt Erdbebenschäden normalerweise nicht.
  • Der Erdbebenpool bietet nur begrenzte und freiwillige Unterstützung ohne garantierten Anspruch.
  • Eine private Erdbebenversicherung schützt Gebäude verbindlich und deckt oft auch Folgekosten.
  • Für ein Haus im Wert von 1 Million Franken kostet der Schutz meist rund 300 bis 400 Franken pro Jahr.
  • Auch moderne Gebäude können bei starken Beben schwere Schäden erleiden.

Zwischen 1'000 und 1'500 Erdbeben registrieren die Messstationen hierzulande pro Jahr. Die meisten bleiben unbemerkt, aber statistisch gesehen tritt alle zehn Jahre ein Beben der Magnitude 5 auf, alle hundert Jahre eines der Magnitude 6. 

Erdbebenrisiko Schweiz: Grösser als gedacht

Die Schweiz liegt geologisch in einem aktiven Erdbebengebiet. Besonders gefährdet sind das Wallis, die Region Basel, das Rheintal und Graubünden - aber auch im Mittelland und in der Zentralschweiz können Beben erhebliche Schäden verursachen.

Magnitude / Intensität  Häufigkeit  Mögliche Schäden 
Mag 4 / Intensität V- VI  Mehrmals pro Jahrzehnt  Mauerrisse, abfallender Verputz, Rohrbrüche, Wasserschäden 
Mag 5 / Intensität VI – VII  Ca. alle 10 Jahre  Herabfallende Kaminteile, Schäden an Tragkonstruktion, Risse im Fundament 
Mag 6 / Intensität VIII  Ca. alle 100 Jahre  Einstürzende Zwischenwände, schwere Gebäudeschäden, Totalschaden möglich 
Mag 7 oder mehr  Äusserst selten, aber möglich  Grossflächige Zerstörung 

Hinzu kommen sekundäre Gefahren: Ein Erdbeben kann Erdrutsche, Hangstürze und Bodenverflüssigungen auslösen. Die Folgeschäden sind oft teurer als der direkte Schaden durch die Erschütterung.  

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Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt Erdbeben nicht

Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verlassen sich auf ihre Gebäudeversicherung – und übersehen dabei eine zentrale Lücke: Schäden durch Erdbeben sind systematisch ausgeschlossen. Im Ernstfall bedeutet das, dass selbst massive Gebäudeschäden nicht versichert sind, obwohl das Haus ansonsten umfassend gedeckt scheint.

Was die Gebäudeversicherung bei einem Erdbeben ausnahmsweise deckt

Verursacht das Erdbeben einen Folgeschaden, der durch ein anderes versichertes Ereignis entsteht, kann dieser Folgeschaden über die Gebäudeversicherung gedeckt sein. Beispiele dafür sind ein Brand infolge eines Gasrohrbruchs oder eine Überschwemmung durch geplatzte Wasserleitungen. Der Erdbebenschaden selbst bleibt aber ungedeckt.

Erdbebenpool: Freiwillige Leistung – kein Rechtsanspruch

Um die offensichtliche Versicherungslücke zu entschärfen, existiert in der Schweiz ein gemeinsamer Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherungen. Dieser stellt im Ereignisfall finanzielle Mittel bereit – aber mit erheblichen Einschränkungen:

  • Beteiligung: Der Pool umfasst 18 Kantone mit kantonaler Gebäudeversicherung. Nicht dabei sind der Kanton Bern sowie die GUSTAVO-Kantone, also die Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden.
  • Verfügbare Mittel: Bis zu zwei Milliarden Franken pro Schadenereignis; für ein zweites Beben im gleichen Jahr weitere zwei Milliarden.  
  • Auslöseschwelle: Zahlungen erfolgen erst ab einer Intensität von VII auf der MSK-Skala.  
  • Selbstbehalt: 10 Prozent der Versicherungssumme, mindestens 50'000 Franken.  
  • Kürzung bei Grossereignis: Übersteigt der Gesamtschaden die Poolmittel, werden alle Leistungen anteilsmässig gekürzt.
  • Kein Rechtsanspruch: Pool- und Fondsleistungen sind freiwillig. Im Schadenfall besteht kein einklagbarer Anspruch.
  • Keine Nebenkosten: Aufräumarbeiten, Expertenkosten, Unterhaltskosten und Mietertragsausfälle sind nicht gedeckt

Der Erdbebenpool wird oft als Sicherheitsnetz wahrgenommen. Tatsächlich ist er aber eher eine begrenzte Nothilfe. Leistungen werden erst bei stärkeren Beben ausgelöst, sind gedeckelt und zudem nicht garantiert. Wer sich ausschliesslich darauf verlässt, trägt im Ernstfall weiterhin einen erheblichen Teil des Risikos selbst.

Im Kanton Zürich hat die GVZ zusätzlich einen «Erdbebenfonds» mit einer Milliarde Franken zurückgestellt – mit ähnlichen Einschränkungen wie der gesamtschweizerische Pool. 

Der Erdbebenpool und der Erdbebenfonds sind besser als nichts, aber weit davon entfernt, einen ausreichenden finanziellen Versicherungsschutz zu bieten. Bei einem starken Beben in einer dichtbesiedelten Region wären die Mittel schnell erschöpft.

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Private Erdbebenversicherung: So funktioniert echter Schutz

Wer das finanzielle Risiko eines Erdbebens tatsächlich absichern will, kommt an einer privaten Zusatzlösung kaum vorbei. Im Gegensatz zu den kollektiven Auffangmechanismen handelt es sich dabei um einen vertraglich garantierten Versicherungsschutz mit klar definierten Leistungen und einem einklagbaren Anspruch im Schadenfall.

Was eine Erdbebenversicherung typischerweise deckt

  • Gebäudeschäden bis zum versicherten Neuwert des Gebäudes
  • Aufräumungs- und Erdbewegungskosten nach dem Beben
  • Notreparaturen und provisorische Sofortmassnahmen
  • Expertenkosten für statische Beurteilungen und Gutachten
  • Zusätzliche Lebenshaltungskosten, wenn das Haus vorübergehend nicht bewohnbar ist
  • Mietertragsausfall für Vermieterinnen und Vermieter
  • Sach-Folgekosten (z. B. Wassereinbruch durch geplatzte Rohre als Folge des Bebens) 

Was eine Erdbebenversicherung in der Regel nicht deckt

  • Schäden durch fehlende Erdbebensicherheit infolge von Baumängeln
  • Vorschäden am Gebäude, die vor dem Versicherungsabschluss bestanden
  • Hausrat und persönliche Gegenstände 

Erdbebenversicherung für Hausrat

Auch für den Hausrat gibt es keine automatische Deckung bei Erdbeben. Eine separate Zusatzversicherung zur Hausratpolice ist notwendig, um Möbel, Einrichtung und persönliche Gegenstände gegen Erdbebenschäden abzusichern.

Was kostet eine Erdbebenversicherung – und was bleibt an dir hängen?

Als Orientierungswert: Für ein Haus mit einer Versicherungssumme von einer Million Franken liegt die Jahresprämie in der Grössenordnung von 300 bis 400 Franken.  

Selbstbehalt beim privaten Anbieter: Deutlich tiefer als beim Erdbebenpool. Typische private Policen sehen einen Selbstbehalt von 10'000 Franken vor.

Auslöseschwelle: Private Erdbebenversicherungen zahlen unabhängig von der Bebenstärke – also auch bei mittleren Erdbeben, die den Poolschwellenwert von Intensität VII nicht erreichen.

Erdbebensicherheit des Gebäudes: Was du wissen musst

Seit 1989 müssen Neubauten in der Schweiz gemäss SIA-Norm 261 so gebaut werden, dass das Schadensrisiko bei Erdbeben möglichst gering bleibt. Diese Normen beziehen sich in erster Linie auf die Tragkonstruktion: Das Gebäude soll auch bei starken Beben nicht einstürzen. Das bedeutet aber nicht, dass zertifizierte Gebäude schadensfrei bleiben. Mauerrisse, Fundamentschäden oder beschädigte Haustechnik sind auch bei erdbebensicheren Neubauten möglich.

Fazit: Das Erdbebenrisiko ernst nehmen  

Die entscheidende Frage ist nicht, ob ein Erdbeben wahrscheinlich ist, sondern ob du die finanziellen Folgen im Ernstfall selbst tragen kannst. Wenn du dieses Risiko nicht bewusst eingehen willst, brauchst du eine Lösung, die über symbolische Auffangmechanismen hinausgeht. Genau hier setzt die private Erdbebenversicherung an. 

Häufige Fragen

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