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Gefahrenkarten der Schweiz: Naturgefahren richtig verstehen

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Gefahrenkarte der Schweiz mit farblich markierten Zonen für Naturgefahren wie Hochwasser, Lawinen, Rutschungen und Steinschlag.

Naturgefahren bergen zahlreiche Risiken für Hab und Gut und Personen. Parallel zur Siedlungsentwicklung sind die Gemeinden verpflichtet, Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Sie stützen sich dabei auf die Gefahrenkarten der Kantone oder Gemeinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefahrenkarten zeigen, wo in der Schweiz Risiken durch Hochwasser, Lawinen, Rutschungen oder Steinschlag bestehen, und sind für Kantone und Gemeinden gesetzlich vorgeschrieben. Sie beeinflussen Bauzonen, Baubewilligungen und den Schutz von Siedlungsflächen.
  • Die Farben der Gefahrenstufen geben an, wie stark ein Gebiet gefährdet ist. Rot bedeutet erhebliche Gefahr mit Bauverbot, blau und gelb erlauben Bauten nur mit Auflagen oder Schutzmassnahmen, gelb-weiss weist auf eine Restgefahr hin.
  • Für Bauherrschaften, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind Gefahrenkarten grundeigentümerverbindlich. Wer neu baut oder umbaut, muss die Vorgaben berücksichtigen und gegebenenfalls Objektschutzmassnahmen umsetzen.

Pflicht zur Erarbeitung von Gefahrenkarten

Aufgrund verheerender Schäden durch Unwetter 1987 erfolgte auf nationaler Ebene ein Paradigmenwechsel von der reinen Gefahrenabwehr hin zu mehr Vorsorge. Die Bundesgesetze über den Wasserbau und den Wald wurden 1991 entsprechend den Erkenntnissen aus dem Hochwasser von 1987 angepasst, indem beispielsweise die Pflicht zur Erarbeitung von Gefahrenkarten festgehalten wurde. Seither sind Kantone oder Gemeinden verpflichtet, flächendeckende und parzellenscharfe Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, rutschende Hänge sowie Steinschläge und Felsstürze zu erstellen. Das Bundesgesetz über den Wasserbau und den Wald bildet dazu die Grundlage. Ziel ist es, Bauzonen und Siedlungsflächen wirksam zu schützen. Die Gefahrenkarten haben einen Einfluss auf die Ein- und Auszonung in der Nutzungsplanung. Durch die Gefahrenkartenrevision werden entsprechende Schutzprojekte ausgelöst. Gemeinden müssen die Karten bei Erstellung neuer Bauzonen und Baubewilligungen in Betracht ziehen, um eine Gefährdung von Menschen und Schäden am Eigentum zu verhindern. Potenzielle Bauherrschaften, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer tun jeweils gut daran, sich über diese grundeigentümerverbindlichen Grundlagen zu informieren. Heute sind die Gefahrenkarten laut dem Bundesamt für Umwelt grösstenteils erstellt und teilweise in Risikobeurteilungen weiterverarbeitet.

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Was ist Gefahr und was ist Risiko?

  • Die Gefahr beinhaltet die Möglichkeit oder das Potential, dass ein Ereignis mit Schadenfolgen eintritt. Der Zeitpunkt des Eintritts, die Art und das Schadensausmass sind jedoch nicht bekannt.
  • Das Risiko beschreibt einen erwarteten Schaden, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit oder Häufigkeit eintritt. Umgangssprachlich wird der Risikobegriff oft mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet; beispielsweise im Sinne einer Wahrscheinlichkeit («das Risiko ist gross, dass es morgen regnet») oder anstelle des Begriffs der Gefahr.

Gefahrenkarten zeigen die potenzielle Gefährdung eines Gebiets auf. Das Schadenpotential (möglicher Schaden, der bei einem Ereignis auftreten könnte) kann dabei im gelben Gefahrengebiet trotz der geringsten Gefährdung höher sein als im blauen oder roten Gefahrengebiet. Die verschiedenen Farben der Gefahrenkarten kommen durch die unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten (Wiederkehrperioden) und erwarteten Intensitäten (z.B. bei Hochwasser Fliesstiefen und Fliessgeschwindigkeiten) zustande.

Risikokarten dienen der risikobasierten Massnahmenplanung und sind eine Weiterentwicklung der Gefahrenkarte. Sie zeigen neben den gefährdeten Gebieten (= Gefahrenkarte) auch die betroffenen Werte (z.B. Personen, Sachwerte, Versorgung, Kultur und Umwelt) und können so beispielsweise zur Priorisierung von Schutzmassnahmen beitragen.

Einstufung von Schadensereignissen und Gefahren

Bei der Erarbeitung oder Revision von Gefahrenkarten setzen sich Fachpersonen, zum Beispiel Geologinnen und Geologen, Forst- und Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Geografinnen und Geografen, vertieft mit einem Gebiet auseinander. In die Erarbeitung von Gefahrenkarten fliessen sowohl historische Quellen, vergangene Ereignisse wie auch Berechnungen und Computersimulationen ein. Dabei werden in einem ersten Schritt sämtliche Gefahrenquellen identifiziert, die eine potenzielle Gefahr für das Gebiet darstellen. In einem zweiten Schritt werden die Szenarien definiert, die festlegen, mit welcher Häufigkeit welche Intensitäten zu erwarten sind. Produkt dieses Schrittes sind die sogenannten Intensitätskarten pro Prozessquelle, die pro Wiederkehrperiode, also 30-, 100- und 300-jährlich, die zu erwartenden Intensitäten darstellen. Im letzten Schritt wird die Gefahrenkarte pro Prozessquelle berechnet, die in den Farben gelb, blau und rot sowie gelb-weiss gestreift, Restgefährdung, darstellt, wie gefährdet ein Gebiet ist. Die Gefahrenkarten werden nach Abschluss der Erarbeitung in die Nutzungsplanung überführt und umgesetzt. Nicht berücksichtigt wurde das Oberflächenwasser, aufstossendes Grundwasser oder Rückstau in Kanalisationen.

Die verschiedenen Farben der Gefahrenkarten bringen den Gefährdungsgrad zum Ausdruck und geben damit erste Hinweise auf die zu erwartenden Folgen für Personen und Gebäude.

Informationen einer Gefahrenkarte

Gefahrenstufe

Gefährdung

Charakteristik

Konsequenzen

Rot

Erheblich

Personen sind in- und ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen

Keine Ausscheidung neuer Bauzonen; keine Errichtung oder Erweiterung von Bauten.

Blau

Mittel

Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, ausserhalb liegt eine Gefährdung vor. Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls Auflagen bezüglich Bauweise betrachtet werden.

Ausscheidung neuer Bauzonen nur nach Vornahme einer Interessenabwägung; Baubewilligungen nur mit Auflagen.

Gelb

Gering

Personen sind kaum gefährdet.

Mit geringen Schäden an Gebäuden bzw. mit Behinderungen ist zu rechnen, jedoch können erhebliche Sachschäden in Gebäuden auftreten.

Hinweis auf Gefahren; Empfehlungen für bestehende Bauten und Erwägung von Auflagen für Neubauten.

Gelb-Weiss

Restgefahr

Hinweisbereich über Restrisiko mit sehr geringer Eintretenswahrscheinlichkeit.

Hinweis auf Gefahren; Auflagen bei sensiblen Nutzungen und grossem Schadenpotenzial

Weiss

Keine oder vernachlässigbar

 

Quelle: BAFU: Gefahrenkarten

Lässt sich der Nutzen von Schutzmassnahmen messen?

Gewissheit über die Wirksamkeit von Schutzmassnahmen liefert erst der Ernstfall. Bei Hochwassern, Hangrutschen etc. kann erst nach Eintreten eines Ereignisses mit Bestimmtheit gesagt werden, ob die vorgenommenen Schutzmassnahmen ihren Zweck erfüllen. Dank dem Miteinbezug der Expertise von Fachleuten werden Schutzanlagen und -massnahmen aber so konzipiert, dass im Ernstfall negative Überraschungen äusserst selten sind und die Systeme im Überlastfall gutmütig reagieren.

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