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Hochwasserschutz fürs Haus: Massnahmen und Tipps

ca. 9 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Michael Sigel, Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Hochwasser in der Schweiz

Vermeidbar sind Überschwemmungen nicht. Umso wichtiger ist es, dagegen vorzusorgen. Welches aber sind geeignete Massnahmen gegen Hochwasser und Starkregen?

Experte in diesem Artikel

Michael Sigel

Michael Sigel
Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Michael Sigel ist Fachspezialist Naturgefahren bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Der Geograf verfügt über Erfahrung im Hochwasserschutz und berät zu Naturgefahren sowie Präventionsmassnahmen rund ums Gebäude.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hochwasser entsteht durch intensive oder langanhaltende Niederschläge, Schneeschmelze oder Oberflächenabfluss bei Starkregen. Neben über die Ufer tretenden Gewässern gefährden auch Erosion, Sedimente und Rückstau aus der Kanalisation dein Gebäude.
  • Der Klimawandel verstärkt kurze, intensive Niederschläge und erhöht damit das Risiko für lokale Überschwemmungen und Schäden. Gleichzeitig führen dichtere Bauweisen und höhere Sachwerte zu steigenden Schadenssummen.
  • Wirksamer Hochwasserschutz beruht auf einem System kombinierter Massnahmen. Permanente bauliche Lösungen wie Abschirmung, Abdichtung oder Rückstausicherung sind temporären Lösungen wie Sandsäcken klar vorzuziehen.
  • Mit gezielter Vorsorge kannst du Schäden deutlich reduzieren. Dazu gehören angepasste Umgebungsgestaltung, wasserdichte Keller, erhöhte Schwellen, nasse Vorsorge im Untergeschoss sowie regelmässige Wartung von Entwässerungsanlagen.
  • Auch die Versicherungsdeckung sollte geprüft werden. Während Elementarschäden am Gebäude in der Regel gedeckt sind, gelten Rückstauschäden nicht als Elementarereignis und erfordern gegebenenfalls eine Zusatzversicherung.

Hochwasser entsteht auf unterschiedliche Weise

Hochwasser wird durch intensive oder langanhaltende Niederschläge und / oder durch Schneeschmelze verursacht. Dies führt zu einem erhöhten Abfluss, der über das Gerinne des Gewässers hinausführt: Wasser tritt über die Ufer. Hochwasser stellen sowohl durch Überschwemmungen wie auch durch Ufererosionen entlang von Gerinnen eine Gefährdung dar. Neben der Wirkung des Wassers sind auch die mitgeführten Feststoffe wie Geschiebe, Sedimente und Treibholz von Bedeutung. Unterschieden wird zwischen dynamischer Überschwemmung, wie z.B. bei Bächen oder Flüssen und statischer Überschwemmung, wenn z.B. Seen über die Ufer steigen.

Eine weitere Gefahr besteht durch Oberflächenabfluss: Bei Starkregen auf verdichtete, wassergesättigte oder gefrorene Böden vermag das Wasser nicht zu versickern und fliesst oberflächlich ab. Ist das Gebäude ungenügend vor Oberflächenwasser geschützt, kann dies zu erheblichen Schäden führen.

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Klimawandel begünstigt Hochwasser und Überschwemmungen

Die Zukunft verheisst Schweizer Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern punkto Hochwassergefahr und vor allem gegenüber Oberflächenabfluss nichts Gutes. Das beratende Organ für Fragen der Klimaänderung (OcCC) schreibt auf seiner Website, dass sich «der globale Wasserkreislauf als Folge der Erwärmung intensiviert». Dies führe einerseits zu ausgeprägteren Trockenperioden, andererseits zu intensiveren Starkniederschlägen. Auch die Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT)  des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) rechnet damit, dass kurze, intensive Niederschlagsereignisse zunehmen und stärker werden, was Auswirkungen auf lokale Hochwasser und den Oberflächenabfluss hat. Aussagen bezüglich Trends zu langanhaltenden Niederschlägen liegen noch nicht vor. Aufgrund der Erhöhung der Temperatur und dem damit einhergehenden Rückzug von Gletschern und Permafrost ist von einer Zunahme der Erosion und der Sedimentproduktion auszugehen.

Hochwasserrisiko durch nicht-gefahrengerechtes Verhalten

Die sich verändernden klimatischen Bedingungen sind nur ein Grund für die prognostizierte Zunahme der Gebäudeschäden. Ein weiterer Grund liegt in der Wertsteigerung und der zunehmenden Wertkonzentration der Gebäude. Der Bericht «Elementarschäden: Verhütung und Ursachenforschung» der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen  nennt zudem nicht-gefahrengerechtes Verhalten als weiteren Grund. Darunter sind u.a. zu verstehen:

  • nicht-gefahrengerechte Planung (z.B. ein Wohnzimmer ebenerdig zum Fluss) 
  • nicht-gefahrengerechtes Bauen (z.B. keine wasserdichte Gebäudewanne) 
  • nicht-gefahrengerechte Nutzung (z.B. hochwertiger Ausbau des Kellers)

Für Versicherungen sieht der Bericht folgenden Handlungsspielraum: Sie können ihre Prämien erhöhen, hohe Risiken vom Versicherungsschutz ausschliessen (was in Kantonen mit Kantonaler Gebäudeversicherung und Versicherungsobligatorium wie beispielsweise dem Kanton Bern nicht möglich ist) und/oder sich in der Prävention engagieren. Für die Gebäudeversicherung Bern steht Prävention im Vordergrund.  Sie berät Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer kostenlos, wie sie ihr Gebäude besser schützen können und sensibilisiert die öffentliche Hand wie auch Bauherrinnen und Bauherren für Naturgefahren – denn die beste Prävention beginnt bereits bei der Planung.  Die GVB unterstützt sowohl die Planung als auch die Realisierung von freiwilligen Schutzmassnahmen. Dabei werden für die Planung und für die Realisierung jeweils je bis zu 80 % und bis zu CHF 10'000.- ausbezahlt. Höhere Beiträge sind in Ausnahmefällen auch möglich.

Vorsicht bei Regen und Hochwasser

Hochwasserschutz richtig gemacht

Dank gezielten Vorbereitungen und entsprechendem Verhalten vor, während und nach einem Hochwasser können Schäden vermieden oder zumindest vermindert werden. Wer in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnt, sollte deshalb frühzeitig gezielte Vorbereitungen zum Hochwasserschutz treffen und sein Verhalten auf diese Gefahren abstimmen.

Bei Hochwasser heisst das oberste Gebot kurz: Das Wasser mit allen Mitteln möglichst vom Haus fernhalten. Bei Vorkehrungen gegen Überschwemmungen wird zunächst zwischen permanenten und temporären Schutzmassnahmen unterschieden. Zu ersteren gehören alle baulichen Massnahmen wie zum Beispiel die Errichtung eines Stellstreifens oder wasserdichte Fenster, zu letzteren beispielsweise die Abdichtung mit Sandsäcken während eines Hochwasserereignisses. Grundsätzlich sind permanente Schutzmassnahmen zu bevorzugen, da sie auch bei Abwesenheit funktionieren und keine Montage nötig ist. Temporäre Massnahmen sollten nur dann eingesetzt werden, falls permanente Schutzmassnahmen nachweislich nicht verhältnismässig sind. Für die verschiedenen Bedürfnisse von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Wir stellen eine Auswahl vor.

Hochwasserschutz-Systeme

Schutzmassnahmen gegen Hochwasser sind in den wenigsten Fällen einzelne Vorkehrungen. Vielmehr erfordert der Hochwasserschutz ein System mehrerer Massnahmen, die gezielt ineinandergreifen.

Schutz durch kombinierte Massnahmen

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Überschwemmungsgefahren durch Starkregen vorbeugen

Wenn sehr schnell grosse Niederschlagsmengen anfallen, stossen die Entwässerungssysteme an ihre Grenzen, denn die Liegenschaftsentwässerungen und auch das kommunale Entwässerungssystem sind auf häufige, aber wenig intensive Regenereignisse dimensioniert (aus Kostengründen). In der Folge können Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden. Folgende bauliche Massnahmen helfen Gefährdungen vorzubeugen:

  • Rückstauklappen: Diese verhindern das Eindringen von Wasser aus der Kanalisation (Rückstau) ins Hausinnere.
  • Erhöhte Schwellen bei Lichtschächten, Lüftungen, Fenstern und Türen: Diese verhindern das Eindringen von Umgebungswasser.
  • Wasserdicht betonierte Keller ohne Naturböden: Bei anhaltenden Niederschlägen besteht die Gefahr, dass der Grundwasserspiegel steigt und Wasser durch Naturböden eindringen kann. Ist die Gebäudehülle abgedichtet erstellt, sollten auch Leitungsdurchführungen und Hüllrohre mit Dichtungsmaterial verschlossen werden.
  • Anpassen der Umgebungsgestaltung: beispielsweise können Erddämme, Rampen und Stellriemen dafür sorgen, dass das Wasser gar nicht erst auf die Parzelle gelangen kann. Rampen oder vom Gebäude weg geneigte Vorplätze und Strassen verhindern, dass Oberflächenwasser zum Gebäude gelangt.

Abwasseranlagen regelmässig warten

Bauliche Massnahmen bzw. Abwasseranlagen helfen nur, wenn sie regelmässig kontrolliert bzw. unterhalten werden. Dazu gehören:

  1. Laub und Unrat aus Regenrinnen sowie aus Schächten entfernen.
  2. Allfällige Abwasserpumpen kontrollieren.
  3. Funktionstüchtigkeit von Rückstauklappen überprüfen.
  4. Schlammsammler, Kontrollschächte und Ölabscheider kontrollieren.
  5. Sicker- und Grundleitungen durchspülen.
  6. Grund- und Hausanschlussleitungen mit Kanal-Fernsehen überprüfen.
  7. Diese Arbeiten sollten nur von Fachpersonen wie Spenglerinnen und Spenglern, Kanalreinigungsfirmen etc. ausgeführt werden.
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Schutzmassnahmen im akuten Fall von Starkregen

In jedem Fall sind permanente bauliche Massnahmen zu bevorzugen, da man im Ereignisfall möglicherweise nicht zu Hause ist, oder keine Zeit bleibt, um aktive Schutzmassnahmen zu ergreifen. Um Überschwemmungen durch akuten Starkregen oder langanhaltenden Niederschlag vorzubeugen, rät der Wetter-Alarm® der Kantonalen Gebäudeversicherungen zu folgenden Massnahmen:

  • Räume das Untergeschoss oder lagere das Material in erhöhter Lage.
  • Schalte Elektroinstallationen im Unter- und Erdgeschoss aus.
  • Falls diese Materialien vorhanden sind: Dichte Öffnungen und Abläufe mit Sandsäcken, Plastikfolien und/oder Brettern ab, so zum Beispiel:
    • Türen und schwellenlose Fenster im Erdgeschoss
    • Lichtschächte und Fenster von Untergeschossen
    • Aussentreppen zu Untergeschossen
  • Dichte die Abläufe der sanitären Einrichtungen mit Sandsäcken und Lappen ab.
  • Dichte innen liegende Kanalisationsdeckel und Bodenabläufe ab.
  • Fixiere Heizöltanks so, dass sie nicht aufschwimmen oder umkippen.
  • Lagere gefährliche Stoffe an sicherer Stelle.

Das Naturgefahrenportal des Bundes rät überdies, Keller und Untergeschosse bei drohender Überschwemmungsgefahr zu meiden, denn Wasser sucht sich in einem Gebäude immer den tiefsten Punkt.

Achtung! Türen, Tore und Fenster, die dem Wasserdruck nicht standhalten, versagen oft schlagartig. Insbesondere in Untergeschossen besteht dann Lebensgefahr.

Versicherungsdeckung bei Schäden durch Starkregen

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Haus, wenn Oberflächenwasser durch heftige Regenfälle durch Türen und Fenster ins Gebäudeinnere gedrungen ist. Versichert sind dabei grundsätzlich alle fest mit dem Gebäude verbundenen Einrichtungen. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch einen Kanalisationsrückstau, da dabei das Wasser nicht ebenerdig, oberflächlich und nicht durch Türen und Kellerfenster ins Haus eindringt. Solche Schäden gelten daher nicht als Elementarereignis.

Schäden am Mobiliar (Fahrhabe) sind bei Überschwemmungen durch die private Hausratversicherung gedeckt unter der Voraussetzung, dass geeignete Abwehrmassnahmen getroffen worden sind. Aber auch die Hausratversicherung deckt keine Rückstauschäden, weil sie hierfür die Eigentümerin oder den Eigentümer der Kanalisation in der Pflicht sieht.

Zusatzversicherungen gegen Wasserschäden

Zusätzlich gibt es freiwillige Zusatzversicherungen, welche für Wasserschäden am Gebäude aufkommen, die nicht durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt sind. Beispielsweise bei eindringendem Wasser durch undichte Leitungen oder Hausdächer sowie Rückstau und Grundwasser inklusive Folgekosten unabhängig der Ursache.

Wichtige Telefonnummern

  • 112 Allgemeiner Notruf
  • 117 Polizeinotruf
  • 118 Feuerwehrnotruf
  • 144 Sanitätsnotruf
  • 175 Probleme mit Telefonverbindung

Hinweis

Viele hochwassergefährdete Gemeinden und Städte bieten für ihre Bürgerinnen und Bürger Hochwasser-Checklisten an. Frag nach!

Wende dich an deine Gebäudeversicherung

Vorkehrungen sind stets objektbezogen, «goldene Tipps» gegen das nächste Hochwasser gibt es nicht. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die sich für Schutzmassnahmen an ihrem Gebäude interessieren, können sich an die Fachstelle Naturgefahren der Gebäudeversicherung Bern  wenden. Hier erfährst du kostenlos, welche Vorkehrungen du zum Schutz deines Daheims treffen kannst. Und auch, wie du Unterstützungsbeiträge für die Planung und die Realisierung von freiwilligen Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren erhältst.

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Häufige Fragen

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