Besitzer haften für ein funktionierendes Entwässerungssystem
Gewerbeliegenschaften werden aufgrund des Verschmutzungspotenzials häufig über die Kanalisation entwässert. Bei Wohnliegenschaften steht dagegen das Versickern im Vordergrund. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die regelmässig ihr Auto waschen wollen, haben sich aber darauf gefasst zu machen, den Vorplatz über eine Schmutzwasserleitung zu entwässern. Nur so ist gewährleistet, dass das Grundwasser ungefährdet bleibt und der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nicht belangt werden kann. Denn die Haftung für ein funktionierendes Entwässerungssystem ist per Gesetz dem Besitzer übertragen.