Frag beim Steueramt nach, bevor du eine Einsprache einreichst
Darum lohnt es sich, die Verfügung so rasch als möglich zu kontrollieren, Position für Position. Falls das Steueramt die Steuererklärung korrigiert hat, vergleichst du deine Deklaration mit der Verfügung. Wenn du eine Änderung trotz Begründung nicht verstehst, rufst du das Steueramt an und fragst. Wenn du mit einer Änderung nicht einverstanden bist, kannst du schriftlich Einsprache einlegen.
Die Einsprache ist kostenlos. Du musst einen Brief schreiben, deine Einsprache begründen, Belege, Unterlagen sowie Beweismittel beilegen und die Einsprache unterzeichnen. Sende du den Brief mit eingeschriebener Post, dann kannst du die Einhaltung der Frist beweisen. Die Einsprache muss am 30. Tag der Post übergeben werden. In verschiedenen Kantonen kannst du auch online Einsprache einreichen. Einsprachen per Fax oder E-Mail sind grundsätzlich nicht rechtswirksam und werden nicht akzeptiert, weil die Originalunterschrift fehlt.