Ferienimmobilie im Ausland, was du in der Schweiz deklarieren musst
Wenn du ein Ferienhaus in der Provence oder eine Ferienwohnung in der Toskana besitzt, musst du die Immobilie und die Einkünfte daraus in Frankreich beziehungsweise in Italien versteuern. Du musst die Immobilie aber auch in der Schweiz deklarieren, obwohl sie weder vom Bund noch vom Kanton noch von der Gemeinde besteuert wird. Der Wert und die Einkünfte wirken satzbestimmend: Der Steuerwert der Immobilie beeinflusst die Höhe des Steuersatzes für die Vermögenssteuer, die Einkünfte (Mieteinnahmen oder Eigenmietwert abzüglich anrechenbare Unterhaltskosten und in gewisser Weise Hypothekarzinsen) beeinflussen die Höhe des Steuersatzes für die Einkommenssteuer. In den kommenden Jahren fällt der Eigenmietwert für selbstbewohntes Wohneigentum weg. Noch ist noch nicht abschliessend geklärt, ob und wie ausländische selbstgenutzte Immobilien weiterhin satzbestimmend berücksichtigt werden.