Wer übernimmt die Kosten einer Insektenentfernung?
Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer bist du für dein Gebäude verantwortlich – damit auch für Insektennester darin. Die Kosten für die Entfernung oder Umsiedlung sowie allfällige Gebäudeschäden durch den Nestbau (z. B. beschädigtes Dämmmaterial oder Holzsubstanz) trägst du grundsätzlich selbst.
Als Mieterin oder Mieter: Befindet sich das Insektennest in oder am Gebäude und stellt es einen Mangel dar, der das Wohnen beeinträchtigt, ist die Hausverwaltung zuständig und muss die Entfernung organisieren und bezahlen. Das gilt insbesondere, wenn das Nest in der Bausubstanz sitzt. Ist das Nest hingegen auf dem Balkon in einem Blumentopf entstanden, liegt die Verantwortung bei den Mietenden.
Zahlt die Versicherung die Entfernung von Insektennestern?
Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt keine Insektennestentfernungen, weder die Einsatzkosten noch allfällige Gebäudeschäden durch Insekten im Standardumfang. Schäden durch Insekten am Gebäude können jedoch über eine Ergänzungsversicherung zur Gebäudeversicherung gedeckt sein.