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Insektennest am Haus: Wer zahlt die Entfernung – und was ist erlaubt?

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Insektennester am Haus entfernen

Ein Insektennest an der Fassade, im Rollladenkasten oder unter dem Dach sorgt schnell für Unsicherheit. Nicht jedes Nest ist ein Notfall, aber einige Situationen erfordern schnelles Handeln - etwa bei Allergien, baulichen Schäden oder wenn der Zugang zum Haus beeinträchtigt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Insektennest am Haus ist nicht automatisch ein Notfall. Viele Wespen-, Hornissen-, Hummel- und Bienenvölker sterben im Herbst von selbst ab und verlassen das Nest dauerhaft. Eine Entfernung ist meist nur dann sinnvoll, wenn Gesundheitsrisiken bestehen, das Nest den Alltag stark beeinträchtigt oder Schäden am Gebäude verursacht.
  • In der Schweiz dürfen Insektennester nicht eigenmächtig zerstört oder mit Chemikalien behandelt werden. Je nach Insektenart gelten unterschiedliche Schutzbestimmungen. Die Entfernung oder Umsiedlung sollte deshalb immer durch Fachpersonen erfolgen – etwa durch Schädlingsbekämpfungen, Imker oder zuständige Behörden.
  • Für die Kosten gilt grundsätzlich: Eigentümerinnen und Eigentümer tragen die Verantwortung für die Entfernung und mögliche Gebäudeschäden selbst. In Mietwohnungen ist meist die Verwaltung zuständig, sofern das Nest Teil der Bausubstanz ist. Standardversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel nicht, gewisse Zusatzversicherungen können jedoch Insektenschäden mitversichern.

Nicht alle Insekten sind gleich - und nicht jedes Nest erfordert dieselbe Reaktion. Hier ein Überblick über die häufigsten Nistgäste: 

Insekt  Nistplätze  Wie gefährlich?  Was darf ich – und wer hilft? 
Wespe  Rollläden, Dachboden, Hohlräume, Erdboden  Mittel bis hoch  Geschützt – Nest darf nicht eigenmächtig zerstört werden 
Hornisse  Baumhöhlen, Dachböden, Schuppen, Rollläden  Gering  Kein genereller Artenschutz. Umsiedlung nur durch Fachleute 
Hummel  Mauslöcher, Kompost, Gartenschuppen, Isolierungen  Sehr gering  Geschützt – besonders schonende Entfernung nötig 
Honigbiene  Mauslöcher, Kompost, Gartenschuppen, Isolierungen  Gering  Geschützt – Umsiedlung durch Imker bevorzugt 

Je näher das Nest an Wohnräumen, Zugängen oder häufig genutzten Bereichen liegt, desto eher solltest du reagieren. Aber: Das Zerstören eines Nestes - besonders von Hornissen und Hummeln - ist grundsätzlich verboten. Eingriffe dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und ausschliesslich durch Fachleute erfolgen. 

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Muss das Insektennest wirklich weg?

Die erste Frage, die du dir stellen solltest: Ist das Nest wirklich ein Problem - oder lässt sich damit leben? Alle Wespen- und Hornissenvölker, Hummeln sowie Wildbienen mit Ausnahme der Honigbiene bilden sogenannte Sommerstaaten. Das bedeutet: Die Völker gehen nach einer Saison vollständig ein. Bis zum Herbst ist das Nest verlassen, ohne dass du etwas unternehmen musst. Im Folgejahr wird dasselbe Nest nicht wieder besiedelt, du kannst es dann problemlos selbst entfernen.

Dann ist ein Eingriff sinnvoll

  • Das Nest befindet sich an einer Stelle, die täglich genutzt wird und Konflikte unvermeidbar macht.
  • Im Haushalt leben Personen mit einer Allergie. Hier besteht ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko.
  • Das Nest verursacht bereits Schäden am Gebäude (z. B. Frasspuren in Dämmmaterial oder Holz).
  • Das Volk ist sehr gross und die Neststruktur gefährdet die Bausubstanz. 

Wann ist abwarten die bessere Option?

  • Das Nest ist an einer wenig frequentierten Stelle.  
  • Es ist Sommer - bis Herbst löst sich das Volk ohnehin auf.
  • Niemand im Haushalt ist allergisch auf Insektenstiche. 

Wer darf ein Insektennest entfernen?

Insektennester dürfen in der Schweiz nicht eigenmächtig zerstört, ausgeräuchert oder mit Chemikalien behandelt werden. Diese dürfen nur in Abstimmung mit dem Chemikalienschutzgesetz und durch zugelassene Betriebe eingesetzt werden. Versuch nie, ein Nest selbst zu beseitigen, ohne Schutzausrüstung, Fachkenntnis und behördliche Grundlage riskierst du sowohl Stichverletzungen als auch rechtliche Konsequenzen.

Die richtigen Ansprechpartner

  • Professionelle Schädlingsbekämpfungen: Zugelassene Betriebe mit entsprechender Bewilligung sind die erste Wahl für die Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern.  
  • Imkerinnen und Imker: Bei Honigbienenschwärmen oder -nestern ist ein Imker die beste Anlaufstelle. In der Regel werden Bienen kostenlos oder gegen eine kleine Aufwandsentschädigung umgesiedelt. 
  • Berufsfeuerwehr: In grösseren Schweizer Städten übernimmt die Berufsfeuerwehr die Entfernung von Insektennestern – oft kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr.
  • Bieneninspektion beim kantonalen Veterinärsdienst: Bei Hornissen ist der zuständige Bieneninspektor die richtige Kontaktperson.  
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Wer übernimmt die Kosten einer Insektenentfernung?

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer bist du für dein Gebäude verantwortlich – damit auch für Insektennester darin. Die Kosten für die Entfernung oder Umsiedlung sowie allfällige Gebäudeschäden durch den Nestbau (z. B. beschädigtes Dämmmaterial oder Holzsubstanz) trägst du grundsätzlich selbst. 
 
Als Mieterin oder Mieter: Befindet sich das Insektennest in oder am Gebäude und stellt es einen Mangel dar, der das Wohnen beeinträchtigt, ist die Hausverwaltung zuständig und muss die Entfernung organisieren und bezahlen. Das gilt insbesondere, wenn das Nest in der Bausubstanz sitzt. Ist das Nest hingegen auf dem Balkon in einem Blumentopf entstanden, liegt die Verantwortung bei den Mietenden.

Zahlt die Versicherung die Entfernung von Insektennestern?

Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt keine Insektennestentfernungen, weder die Einsatzkosten noch allfällige Gebäudeschäden durch Insekten im Standardumfang. Schäden durch Insekten am Gebäude können jedoch über eine Ergänzungsversicherung zur Gebäudeversicherung gedeckt sein. 

Häufige Fragen

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