Wechsel des Nummernschilds
Wenn du deinen Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegst, erhältst du auch ein neues Nummernschild für dein Auto oder dein Motorrad. Du musst dich deshalb innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons melden. Dazu benötigst du
- das ausgefüllte Formular «Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs» (zu finden jeweils auf der Website des Strassenverkehrsamtes)
- den Fahrzeugausweis
- sowie einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis (erhältlich bei deiner Versicherungsgesellschaft)
Das alte Nummernschild kannst du auf dem Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons austauschen. Wenn du die Unterlagen dem Strassenverkehrsamt geschickt hast, erhältst du im Gegenzug die notwendigen Informationen, wie du die Nummernschilder bei der zuständigen Poststelle umtauschen kannst.