Barrierefrei und altersgerecht bauen
Zur langfristigen Nutzung von Wohneigentum wird ein barrierearmes Bauen empfohlen. Dieses ist in den meisten Fällen auch automatisch altersgerecht. Bei frühzeitiger Planung vermeidet man allfälligen Mehraufwand zu einem späteren Zeitpunkt, im Idealfall werden dadurch auch nie mühselige «Nachbesserungen» nötig.
An manchen Orten besteht die Pflicht zum barrierefreien Bauen; im öffentlichen Raum und im Wohnungsbau gelten Regeln, wie ein hindernisfreies Umfeld zu gestalten ist. Auf Bundesebene gibt das Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten (BehiG) die Mindeststandards vor, die Kantone dürfen weitergehen. Generell zu beachten ist jedoch die Norm «Hindernisfreie Bauten» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA 500). Was für eine hindernisfreie Architektur zu beachten ist, wird somit von Interessensorganisationen und Baufachverbänden umfassend dokumentiert. Bei Bedarf können regionale Fachstellen zur Beratung beigezogen werden.