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Cheminée-Vorschriften in der Schweiz: Das musst du beachten

ca. 4 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Stefan Arnaldi, Gebäudeversicherung Bern GVB
Fachperson installiert ein Cheminée und prüft den fachgerechten Einbau einer Feuerungsanlage.

Cheminées in den eigenen vier Wänden schaffen eine gemütliche Atmosphäre, wärmen Körper und Geist und helfen beim Energiesparen. Für den Einbau sind jedoch verschiedene bauliche und gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der Beizug einer Fachperson ist zu empfehlen.

Experte in diesem Artikel

Stefan Arnaldi, Gebäudeversicherung Bern(GVB)

Stefan Arnaldi
Gebäudeversicherung Bern GVB

Stefan Arnaldi ist Teamleiter der Fachstelle Brandschutz bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Er verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Brandschutz, Heizungs- und Lüftungstechnik.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Cheminée-Einbau erfordert eine sorgfältige Planung, denn Mindestabstände zu brennbaren Materialien, Statik, Standort, Untergrund, Kaminanschluss und Luftversorgung müssen gesetzlich korrekt umgesetzt werden.
  • Für ein Cheminée ist in der Regel eine Baubewilligung nötig, insbesondere wenn die Brandsicherheit betroffen ist. Das Gesuch mit Detailplänen und technischen Angaben wird bei der zuständigen Gemeinde eingereicht.
  • Beim Kaminanschluss stehen Abgase und Luftreinhaltung im Fokus. Das Abgasanlagesystem muss zertifiziert, dicht und für die entsprechende Temperaturklasse ausgelegt sein, alte Systeme erfüllen die heutigen Anforderungen oft nicht mehr.
  • Die Kontrollpflicht liegt bei dir als nutzende Person. Je nach Nutzung wird mindestens alle ein bis zwei Jahre eine Reinigung durch eine Fachperson empfohlen, sonst drohen im Schadenfall Leistungskürzungen der Gebäudeversicherung.

Cheminée-Einbau braucht gute Planung

Der Bau resp. Einbau eines Cheminées stellt einerseits hohe Anforderungen an dein handwerkliches Geschick, andererseits musst du auch verschiedene Vorschriften beachten, damit es nicht plötzlich ungemütlich wird. Diese betreffen vor allem

  • den Mindestabstand zu brennbaren Materialien und zu Wand und Decke
  • den Standort und die Feuerfestigkeit des Untergrunds
  • die Statik
  • den Kamin (Abgasanlagesystem)
  • und die Luftversorgung
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Baubewilligung für das Cheminée

Als Besitzerin oder Besitzer von Stockwerkeigentum besteht die Möglichkeit, ein Cheminée zu installieren, indem beispielsweise ein separater Kamin über das Dach gezogen wird, was besonders bei Attikawohnungen gängig ist. Gleiches gilt bei Mietwohnungen, wobei hier die Genehmigung der Verwaltung für die Installation eines Cheminées die Ausnahme sein dürfte.

Eine Baubewilligungspflicht ist immer gegeben, wenn eine Änderung im Innern eines Gebäudes die Brandsicherheit betrifft, was beim Einbau von zusätzlichen Feuerstellen wie Cheminées oder Kachel- und Speicheröfen der Fall ist. Die Baubewilligung muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden, die das Vorhaben prüft und im Zweifelsfall zusätzliche Auflagen erteilt.

Ein komplettes Gesuch beinhaltet in der Regel einen Detailplan, aus dem der Aufbau des Cheminées hervorgeht. Ausserdem gehören Angaben zur Konstruktion, dem Produkt, dessen Masse und der Abstand zu brennbarem Material sowie der Kaminanschluss und Zuluftführung dazu.

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Abgase im Fokus des Cheminée-Baus

Der Kaminanschluss ist von entscheidender Bedeutung. Denn die beim Feuern entstehenden Abgase müssen über einen zertifizierten und für die Feuerung zugelassenen Kamin über das Dach abgeführt werden. Dieses sogenannte Abgasanlagesystem kann entweder ausserhalb oder innerhalb des Gebäudes angelegt sein. Auch dazu gibt es verschiedene Vorgaben (z. B. Luftreinhaltungsverordnung).

Bei alten Systemen kann es sein, dass sie nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wird ein Kamin bereits genutzt und sollen weitere Feuerungen angeschlossen werden, sollte überprüft werden, ob es nicht zu Kurzschlüssen kommen kann. Weiter gilt es zu prüfen, ob der Kamin für die vorgesehene Temperaturklasse und Druckbedingungen entsprechend ausgelegt wurde und ob dieser nach wie vor dicht ist. Besteht noch kein Kamin, muss ein solcher gebaut werden.

Kontrollpflicht für Cheminées

Die Kontrollpflicht einer installierten Feuerungsanlage liegt bei der nutzenden Person selbst. Das Kontrollintervall hängt von der Häufigkeit der Cheminée-Nutzung ab. Empfohlen wird mindestens eine Reinigung alle 1-2 Jahre. Diese sollte durch eine Fachperson durchgeführt werden.

Bedenke, dass die GVB wie auch andere Gebäudeversicherungen Leistungskürzungen vornehmen können, wenn es durch eine unsachgemässe Installation oder eine ungereinigte Feuerung zu einem Brand kommt. Deshalb wird in jedem Fall empfohlen, Cheminées als zusätzliche Wärmequelle von Fachpersonen installieren und regelmässig warten und reinigen zu lassen. Sie können dich in jeder Hinsicht beraten und führen auch den Einbau den Vorschriften entsprechend aus.

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