Baubewilligung für das Cheminée
Als Besitzerin oder Besitzer von Stockwerkeigentum besteht die Möglichkeit, ein Cheminée zu installieren, indem beispielsweise ein separater Kamin über das Dach gezogen wird, was besonders bei Attikawohnungen gängig ist. Gleiches gilt bei Mietwohnungen, wobei hier die Genehmigung der Verwaltung für die Installation eines Cheminées die Ausnahme sein dürfte.
Eine Baubewilligungspflicht ist immer gegeben, wenn eine Änderung im Innern eines Gebäudes die Brandsicherheit betrifft, was beim Einbau von zusätzlichen Feuerstellen wie Cheminées oder Kachel- und Speicheröfen der Fall ist. Die Baubewilligung muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden, die das Vorhaben prüft und im Zweifelsfall zusätzliche Auflagen erteilt.
Ein komplettes Gesuch beinhaltet in der Regel einen Detailplan, aus dem der Aufbau des Cheminées hervorgeht. Ausserdem gehören Angaben zur Konstruktion, dem Produkt, dessen Masse und der Abstand zu brennbarem Material sowie der Kaminanschluss und Zuluftführung dazu.