Bewilligungsverfahren für Heizungsersatz unterscheiden sich
Plant man beispielsweise in der Stadt Zürich eine Luft/Wasser-Wärmepumpe im Aussenbereich, muss man wegen möglicher Einwände Dritter ein reguläres Baugesuch im ordentlichen Verfahren beim Amt für Baubewilligungen einreichen. Dies bedeutet, dass es auch eine Einsprachefrist gibt und die Gefahr einer Einsprache besteht, etwa wegen einer befürchteten Lärmbelästigung.
Bei Erdwärmesonden in der Stadt Zürich braucht es zusätzlich noch eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung durch das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Dies gilt bei Erdwärmesonden jedoch schweizweit: Bewilligungen werden jeweils vom Standortkanton ausgestellt. Auf den Websites der kantonalen Energiefachstellen wird deshalb über interaktive Karten kommuniziert, in welchen Gebieten eine Sonde aus ökologischen Gründen nicht bewilligt werden kann.
Im ordentlichen Verfahren bewilligungspflichtig sind, um beim Beispiel Stadt Zürich zu bleiben, auch Solaranlagen in Kernzonen oder bei Schutzobjekten. Bei einer neuen Holzheizung spricht man in der Stadt Zürich von einer baurechtlichen Bewilligung, die benötigt wird. Die zuständige Behörde prüft dabei die erforderliche Kaminhöhe, eine zusätzliche Meldepflicht besteht in diesem Fall bei der Feuerpolizei. In der Stadt Bern wiederum benötigen alle Änderungen an Feuerungs- und Abgasanlagen, welche die Brandsicherheit betreffen, eine Baubewilligung.
Aus diesem Mosaik an lokalen und regionalen Regeln und Pflichten müssen bei jeder Planung des Heizungsersatzes die passenden Steinchen herausgepickt werden. Regionale Energieberatungsstellen können hierzu wichtige Abklärungen treffen; teilweise werden deren Arbeiten über öffentliche Fördergelder finanziert.
Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die sich zudem für eine Analyse des Gebäudezustands interessieren, können einen GEAK erstellen lassen. Akkreditierte Fachspezialistinnen und Fachspezialisten erstellen dabei einen Abschlussbericht mit Empfehlungen und Hinweisen, wie eine Gebäudesanierung oder ein Heizungsersatz anzupacken ist. GEAK-Analysen werden in den meisten Kantonen finanziell entschädigt.