Welche Genehmigungen oder Vorschriften sind bei der Sanierung von Fenstern allgemein zu beachten?
Ein 1:1-Ersatz der Fenster ist in den meisten Fällen von einer Bewilligungspflicht befreit. Dies ist der Fall, wenn die alten und neuen Fenster identisch sind, was beispielsweise die Farbe und die Grösse betrifft.
Ist dies nicht der Fall, sollte man sich vorgängig mit dem Bauamt der Gemeinde in Verbindung setzen und allfällige Auflagen abklären. Dies ist übrigens nicht nur bei einer Sanierung der Fenster, sondern allgemein bei einer Veränderung der Gebäudehülle der Fall: Entscheidest du dich beispielsweise dafür, deine Fassade in einer anderen Farbe als bisher zu streichen, so handelt es sich hierbei gleichwohl um eine optische Veränderung, bei der es vorab abzuklären gilt, inwiefern diese erlaubt ist.
Kümmert man sich nicht darum und muss im Nachgang erneut Änderungen vornehmen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden.