So läuft eine Zwangsversteigerung ab
Vor der Zwangsversteigerung lässt die Bank das Objekt von einer Fachperson bewerten. Die Versteigerung wird im Amtsblatt und auf der Website des Konkurs- und Betreibungsamtes ausgeschrieben, das Objekt wird im Katalog mit Bild, Text und Schätzung angeboten. Die höchstbietende Person erhält den Zuschlag und muss vor Ort 10 bis 20 Prozent Anzahlung leisten. Die Bank darf ebenfalls Gebote einreichen, um den Preis in die Höhe zu treiben. Der Verkaufserlös geht direkt an die Bank. Falls der Erlös die Schulden übersteigt, erhält die Schuldnerin oder der Schuldner, was übrig bleibt. Falls nicht, schuldet sie oder er der Bank immer noch Geld, ausser beim privaten Konkurs.
Mit der Anzahlung geht das Eigentum auf die Käuferin oder den Käufer über und die Schuldnerin oder der Schuldner muss das Haus oder die Wohnung bis zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen. Wenn sie oder er sich weigert, leitet die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher alle notwendigen Massnahmen ein, die bis zur Zwangsräumung reichen. So weit kommt es glücklicherweise in der Schweiz nur selten.
Zwangsversteigerungen sind eine «Chance für Schnäppchenjäger». In unserem Artikel liest du, was du als Käuferin oder Käufer über Immobilienversteigerungen wissen solltest.