Was gehört zu den steuerbefreiten Vermögenswerten?
Seit Anfang 2001 sind der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände in allen Kantonen von der Vermögenssteuer befreit. Als Hausrat gelten Gegenstände, mit denen ein Haus oder eine Wohnung üblicherweise eingerichtet ist: Möbel, Teppiche, Bilder, Geschirr, Bücher usw. Persönliche Gebrauchsgegenstände sind Gegenstände, die du täglich brauchst, beispielsweise Kleider, Fernseher, Sportgeräte, Foto- oder Filmapparate usw. Selbst eine teure Uhr, die du regelmässig trägst, gilt in den meisten Kantonen als steuerbefreit. Ausserdem sind Kapitalversicherungen in der beruflichen Vorsorge und gebundenen Selbstvorsorge in sämtlichen Kantonen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit, obwohl sie einen Rückkaufswert besitzen.
Vermögenswerte verheimlichen lohnt sich nicht. Für die meisten Steuerpflichtigen macht die Vermögenssteuer nur einige wenige Promille aus. Falls du unsicher bist, ob du etwas versteuern musst und wenn ja wie, frage lieber das Steueramt oder eine Fachperson. Früher oder später kommt sowieso aus, was du nicht deklariert hast.