So berechnen sich Ausnützungsziffer und Bruttogeschossfläche
Bruttogeschossfläche: Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen. Mit Mauer- und Wandquerschnitten, aber ohne Flächen, die nicht zur eigentlichen Wohnzone zählen wie
- Keller oder Estriche,
- Waschküchen und Trockenräume,
- Heiz-, Kohlen- und Tankräume,
- Einstellräume für Kinderwagen, Velos oder Motorfahrzeuge sowie
- Korridore, Treppen und Lifte, die nicht anrechenbare Räume erschliessen usw.
Landfläche: Fläche der Parzelle minus Flächen für die Erschliessung der Parzelle, für die das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingeleitet oder durchgeführt worden ist, wie
- Fahrbahn-, Zufahrts- sowie Trottoirflächen,
- geplante Verkehrsanlagen,
- im Zonen- oder Quartierplan definierte Grün- oder Freihaltezonen sowie
- Wälder und Gewässer.
So berechnest du die Ausnützungsziffer:
anrechenbare Bruttogeschossfläche : anrechenbare Landfläche = Ausnützungsziffer
So berechnest du die maximale Bruttogeschossfläche:
anrechenbare Landfläche x Ausnützungsziffer = maximale Bruttogeschossfläche
Auf einer 600 m2 grossen Parzelle mit einer Ausnützungsziffer von 0,3 darfst du bis zu 180 m2 bebauen. Wie hoch die Ausnützungsziffer einer Parzelle ist, erfährst du von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Bruttogeschossflächenziffer berechnet sich analog aus Bruttogeschossfläche (BGF): Landfläche. Allerdings werden für die BGF sämtliche Geschossflächen, unabhängig ihrer spezifischen Nutzung dazu gezählt, einzig Geschosse mit einer lichten Höhe unter einem Meter sind davon ausgenommen.