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Schädlinge in der Wohnung: Was tun?

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 Bei Schädlingen in der Mietwohnung muss dies sofort dem Vermieter gemeldet werden.

Kakerlaken in der Küche? Mietende sollten einen Schädlingsbefall sofort melden, sonst kann die Liegenschaftsverwaltung sie für Folgeschäden zur Verantwortung ziehen. Lässt sich die Ursache nicht genau herausfinden, kommen in der Regel die Vermietenden für die Kosten der Schädlingsbekämpfung auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schädlingsbefall sollte sofort der Verwaltung gemeldet werden, auch wenn du nicht verantwortlich bist. Wer zu spät informiert, riskiert Folgekosten und verliert unter Umständen Mängelrechte.
  • Die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung liegen meist zwischen 500 und 5’000 Franken, je nach Ausmass und Verteilung der Nester. Kleine Behandlungen bis 200 Franken gelten als kleiner Unterhalt und gehen zulasten der Mieterschaft.
  • Für grössere Beträge haftest du nur, wenn du den Befall selbst verschuldet hast, etwa durch eingeschleppte Schädlinge oder mangelnde Hygiene. Ist die Ursache unklar oder sind mehrere Wohnungen betroffen, zahlen in der Regel die Vermietenden.
  • Nicht immer braucht es eine Fachperson. Vorratsschädlinge wie Motten oder Käfer lassen sich oft durch Entsorgen befallener Lebensmittel und saubere, dicht verschlossene Behälter bekämpfen.
  • Beauftrage keine Fachpersonen ohne Rücksprache mit der Verwaltung, ausser im Notfall. Sonst bleibst du womöglich auf den Kosten sitzen, selbst wenn dich keine Schuld trifft.

Schädlingsbefall: Vorgehen und Kosten

Schädlingsbekämpfung ist teuer: 500 bis 5'000 Franken kostet eine Behandlung, abhängig davon, ob eine kleine Wohnung oder ein Einfamilienhaus befallen ist. Die Wohnfläche spielt weniger eine Rolle, aber wie die Nester der Schädlinge verteilt sind. Die Kosten können deshalb von Fall zu Fall stark schwanken.

Meistens ist keine Fachperson nötig. Die häufigsten Hausschädlinge sind harmlose Vorratsschädlinge wie Dörrobstmotten oder Brotkäfer. Da sie an Vorräte gebunden sind, genügt es, die befallenen Lebensmittel zu entsorgen und die anderen in gut verschliessbare Behälter umzufüllen. Wenn Fachpersonen beauftragt werden müssen, geht es meistens um Ameisen, Mäuse oder Schaben.

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Wer bezahlt die Schädlingsbekämpfung?

Solange die Kosten für die Behandlung 200 Franken nicht übersteigen, muss die Mieterschaft die Rechnung bezahlen (kleiner Unterhalt). Für höhere Beträge sind Mietende gemäss Mietrecht nur haftbar, wenn sie am Befall schuld sind, unabhängig von der Schadenhöhe. Beispielsweise, wenn sie die Schädlinge eingeschleppt oder durch ihre mangelnde Hygiene angelockt haben. Schwieriger wird es, wenn mehrere nebeneinander liegende Wohnungen befallen sind. Selbst Fachpersonen können nicht immer feststellen, wo alles angefangen hat. In solchen Fällen haften deshalb meistens die Vermietenden.

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Schädlingsbefall sofort den Vermietenden melden

Die Pflicht zum sorgfältigen Gebrauch der Mietsache gilt nicht nur für die Hygiene. Mietende müssen einen Schädlingsbefall sofort der Hausverwaltung melden. Wenn sie das unterlassen, können sie für die Folgekosten haftbar gemacht werden, wenn die Schädlinge andere Wohnungen befallen. Kakerlaken beispielsweise wandern Leitungen entlang, bis das ganze Haus befallen ist. Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Mietenden verantwortlich sind oder nicht. Mietende können allfällige Mängelrechte verlieren, wenn sie die Verwaltung nicht umgehend benachrichtigen. Dafür haben sie das Recht, dass die Verwaltung das Wohnobjekt in einem annehmbaren Zustand hält.

Fachpersonen nicht selbst beauftragen

Auf keinen Fall sollten Mietende eine Fachperson beauftragen, ohne vorher mit der Verwaltung zu reden. Sonst riskieren sie, die Kosten tragen zu müssen, selbst wenn sie keine Schuld trifft. Ausser in Notfällen. Zum Beispiel am Wochenende, wenn die Mieterschaft ein Wespennest auf dem Balkon entdeckt und die Vermietenden nicht erreichbar sind.

Meistens ist eine Einigung möglich

Rechtsstreitigkeiten wegen Hausschädlingen sind selten. Wenn die Zahlungspflicht nicht klar ist, einigen sich die Parteien meistens auf eine einvernehmliche Lösung, die für alle akzeptabel ist. Wenn eine Partei sich weigert, die Kosten zu übernehmen, kann die andere Partei an die örtliche Schlichtungsbehörde gelangen. Das Gremium, das aus je einer Vertretung für die Verwaltung und der Mieterschaft sowie einer juristisch ausgebildeten Person besteht, hört sich den Fall an und schlägt eine gütliche Lösung vor.

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