Die Hausratversicherung: Dein wichtigster Schutz bei Einbruch
Egal ob aufgebrochenes Schloss oder offenes Fenster – in beiden Fällen ist der Grundschutz für deinen Hausrat über die Hausratversicherung geregelt. Sie ist die erste Anlaufstelle nach einem Einbruch oder Diebstahl.
Was leistet die Hausratversicherung?
- Ersatz gestohlener Gegenstände zum Neuwert – also zum aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzprodukts
- Übernahme von Folgekosten wie Schlossreparaturen, Schreinerarbeiten oder neue Fensterscheiben
- Deckung bei Einbruchdiebstahl (gewaltsamer Zutritt) sowie – mit Einschränkungen – beim einfachen Diebstahl
- Teilweise Deckung für Bargeld und Schmuck bis zu einem definierten Höchstbetrag
Was zahlt die Hausratversicherung nicht?
- Bargeld bei einfachem Diebstahl (offene Türe oder Fenster)
- Wertsachen, die den versicherten Höchstbetrag übersteigen – ohne Zusatzversicherung
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind
Tipp: Prüfe regelmässig, ob deine Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wert deines Hausrats entspricht. Wer viel dazugekauft hat, riskiert im Schadenfall eine Unterversicherung.