Wer haftet: Mietende, Vermietende oder Eigentümergemeinschaft?
Als Mieterin oder Mieter
Grundsätzlich bist du als Mieterin oder Mieter für die Bekämpfung von Schädlingen selbst verantwortlich – und trägst die Kosten – wenn der Befall durch dein Verhalten begünstigt wurde. Typische Fälle:
- Motten oder Schaben durch schlecht gelagerte Lebensmittel oder mangelnde Hygiene in der Küche
- Flöhe, weil Haustiere nicht regelmässig behandelt wurden
- Ameisen, die durch offengelassene Lebensmittel auf dem Balkon angelockt werden
- Bettwanzen
Wann wechselt die Haftung zu den Vermietenden? Wenn der Befall die Grenze von rund 150 Franken für den kleinen Unterhalt übersteigt, wenn er nachweislich von ausserhalb der Wohnung stammt (z. B. aus der Kanalisation, dem Gemeinschaftskeller oder einem Nachbarsgebäude), oder wenn mehrere Parteien im gleichen Haus betroffen sind – dann ist die Hausverwaltung zuständig und muss handeln. Informiere diese in jedem Fall schriftlich, auch wenn du zunächst selbst handelst. Damit sicherst du dich für spätere Kostenstreitigkeiten ab.
Als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer
Der Grundsatz gilt sinngemäss: Schädlinge in deiner eigenen Wohnung (Sonderrecht) gehen auf deine Rechnung. Lässt sich nachweisen, dass der Befall aus dem Gemeinschaftsbereich stammt – etwa aus dem gemeinsamen Keller, dem Treppenhaus oder der Fassade –, ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft zuständig.
Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer
Du trägst die volle Verantwortung für dein Gebäude – damit auch die Kosten für Schädlingsbekämpfung und allfällige Reparaturen. Das gilt für Wespennester im Dachboden ebenso wie für Holzbockbefall im Tragwerk oder Ameisen im Fundament. Umso wichtiger ist eine geeignete Versicherungslösung.