Was eine Einliegerwohnung ausmacht
Eine Einliegerwohnung zeichnet sich aus durch einen eigenen, separaten Zugang, eine separate Adresse. In der Regel ist sie als kleine Zusatzwohnung in einem Einfamilienhaus konzipiert. Sie lässt sich als normale Mietwohnung, als Ferienwohnung oder als «Stöckli» für ältere Familienmitglieder nutzen respektive vermarkten. Aus dem Einfamilienhaus wird dadurch grundsätzlich ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Es gilt, bei der Gemeinde zu prüfen, ob die zusätzliche Wohnung Zonen- und Nutzungskonform ist. Besteht bei einem Neu- oder Umbau der Wunsch nach einer Einliegerwohnung, ist bei der Bauplanung auf eine flexible Nutzung zu achten, die sich über die Konformität hinaus an die geltenden Bauvorschriften zu halten hat. Räumlich ist zu empfehlen, dafür beispielsweise im Unter- oder Erdgeschoss ausreichend Platz vorzusehen.
Eine Einliegerwohnung verfügt in der Regel über ein bis zwei Wohnräume, eigene sanitäre Anlagen sowie eine Kochmöglichkeit. Sie muss zwar nicht zwingend vom restlichen Wohnraum abgeschlossen sein, möchte man sie aber verkaufen, wird in der Regel eine Abgeschlossenheitserklärung verlangt. In ihr bestätigt die Gemeinde die Autonomie der Einliegerwohnung hinsichtlich Zugänglichkeit und Adresse.