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Einliegerwohnung im Haus: Planung und Vorschriften

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Eine Einliegerwohnung hat viele Vorteile.

Als Einliegerwohnung gilt eine zusätzliche Wohneinheit in einem Eigenheim. Sie hat in der Regel einen eigenen Zugang. Sie bieten unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Auf dem Schweizer Immobilienmarkt sind Einliegerwohnungen beliebt. Sie eröffnen als Investition Ertragsaussichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Einliegerwohnung ist eine zusätzliche, meist kleine Wohneinheit im Eigenheim mit eigenem Zugang und oft eigener Adresse, sie erweitert ein Einfamilienhaus rechtlich zu einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus.
  • Für Planung und Bau sind Zonen- und Bauvorschriften der Gemeinde entscheidend, insbesondere bei Neu- oder Umbauten sowie bei einer späteren Abgeschlossenheitserklärung für Verkauf oder separate Nutzung.
  • Als Investition bietet die Einliegerwohnung flexible Nutzungsmöglichkeiten, etwa für Familienmitglieder, zur Vermietung oder als Alterslösung, gleichzeitig können Mieteinnahmen die Finanzierung unterstützen und steuerliche Aspekte relevant werden.

Was eine Einliegerwohnung ausmacht

Eine Einliegerwohnung zeichnet sich aus durch einen eigenen, separaten Zugang, eine separate Adresse. In der Regel ist sie als kleine Zusatzwohnung in einem Einfamilienhaus konzipiert. Sie lässt sich als normale Mietwohnung, als Ferienwohnung oder als «Stöckli» für ältere Familienmitglieder nutzen respektive vermarkten. Aus dem Einfamilienhaus wird dadurch grundsätzlich ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Es gilt, bei der Gemeinde zu prüfen, ob die zusätzliche Wohnung Zonen- und Nutzungskonform ist. Besteht bei einem Neu- oder Umbau der Wunsch nach einer Einliegerwohnung, ist bei der Bauplanung auf eine flexible Nutzung zu achten, die sich über die Konformität hinaus an die geltenden Bauvorschriften zu halten hat. Räumlich ist zu empfehlen, dafür beispielsweise im Unter- oder Erdgeschoss ausreichend Platz vorzusehen.

Eine Einliegerwohnung verfügt in der Regel über ein bis zwei Wohnräume, eigene sanitäre Anlagen sowie eine Kochmöglichkeit. Sie muss zwar nicht zwingend vom restlichen Wohnraum abgeschlossen sein, möchte man sie aber verkaufen, wird in der Regel eine Abgeschlossenheitserklärung verlangt. In ihr bestätigt die Gemeinde die Autonomie der Einliegerwohnung hinsichtlich Zugänglichkeit und Adresse.

Die Einliegerwohnung als Investition

Der Bau einer Einliegerwohnung ist eine Zusatzinvestition. Beispielsweise als eine Absicherung für sich ändernde Lebenssituationen. Wer bei der Kinderbetreuung die Unterstützung der Gross- oder Schwiegereltern geniesst, hat für diese eine komfortable – temporäre oder definitive – Unterkunftsmöglichkeit.

Bei der Planung empfiehlt es sich, auf die Barrierefreiheit zu achten. Denn eine Einliegerwohnung  kann der Besitzerin oder dem Besitzer selbst in einer späteren Lebensphase eine Wohngelegenheit bieten. Entscheiden sich Pflegebedürftige, eine Hilfskraft zu beschäftigen, kann diese in der Einliegerwohnung leben.

Oft sind Einliegerwohnungen für den Nachwuchs reserviert. Heranwachsende Kinder erhalten so mehr Selbständigkeit, ohne auf die Vorzüge von «Hotel Mama» vollkommen verzichten zu müssen. Auch für Hausbesitzende, die gerne Langzeitgäste empfangen, kann die Einliegerwohnung eine Option sein.

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Einliegerwohnung als Finanzierungshilfe

Die externe Vermietung einer Einliegerwohnung unterstützt die Finanzierung der Neu- oder Umbaukosten.. Die Mieteinnahmen können im Pensionsalter auch die Rente aufbessern.

Bei der Vermietung einer Einliegerwohnung sinkt der Eigenmietwert der Immobilie um diesen Anteil. Hingegen müssen die Mieteinnahmen nun als Einkommen versteuert werden. Steuertechnisch interessant kann bei einer Liegenschaft der  ein nachträgliche Einbau einer Einliegerwohnung sein: Die Investitionen für Umbau, Renovation und Unterhalt können in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.

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Einliegerwohnungen erfordern Fachwissen

Bestehende Liegenschaften mit Potenzial für eine Einliegerwohnung sind oft mehrere Jahrzehnte alt. Deshalb ist ein Umbau am ehesten mit einer umfassenden Sanierung des Gebäudes zu kombinieren. Dafür lohnt sich bereits für die Planung der Beizug von Fachpersonen. Sie klären nicht nur offene Fragen hinsichtlich der Raumnutzungsoptionen, sie kennen sich auch mit Bauvorschriften und den Vorgaben für die Wohnhygiene aus. So wird der mögliche Komfort dieser Zusatzwohnform optimal ausgeschöpft.

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