Diese Kosten dienen der Instandhaltung oder dem Erhalt des bisherigen Zustands der Immobilie. Sie sind in der Steuererklärung voll abzugsfähig.
Tipp
Wenn du eine grössere Renovation planst, lohnt es sich, von Anfang an zu unterscheiden, welche Arbeiten werterhaltend und welche wertvermehrend sind. Du kannst dann gezielt die werterhaltenden Ausgaben steuerlich geltend machen.
Wichtig: Welche Unterhaltskosten abziehbar sind und welche nicht, kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Eine Fachperson kann dir zu den für dich geltenden Regelungen Auskunft geben.