Gefahrenherde: Backöfen, Kochherde, Strahler und Cheminées
Für Cheminées und offene Kamine für feste Brennstoffe gelten die Angaben der Leistungserklärung mit der Aufstellanleitung der Herstellerin oder des Herstellers. Rückwand und Bodenkonstruktion im Aufstellungsbereich müssen aus Beton, Formstein oder gleichwertigen Baustoffen der Kategorie RF1 erstellt werden, die zusätzlich dauerwärmebeständig sind.
Für individuell erstellte Cheminées mit Anbau an brennbare Boden-, Decken- und Wandkonstruktionen ist das Stand-der-Technik-Papier der feusuisse zu berücksichtigen.
In der Küche geht die grösste Brandgefahr von Kochherd und Backofen aus. Für die Aufstellung sind die Einbauvorschriften der Herstellerinnen und Hersteller zu beachten. Auch im Badezimmer droht Gefahr; immer häufiger sind sie mit Lufterhitzern oder Strahlern ausgestattet. Solche mobile Feuerungsaggregate wie Lufterhitzer müssen von allem Brennbaren so weit entfernt sein, dass keine Brandgefahr besteht. Auch hier sind die Angaben der Herstellerinnen und Hersteller zu beachten.