Wer zahlt im Schadenfall?
Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer übernimmt die Gebäudeversicherung Glasschäden, die durch Elementarereignisse wie Sturm oder Hagel entstehen. Schäden durch Personen – also zum Beispiel eine eingeschlagene Scheibe – sind in der Standardpolice häufig nicht abgedeckt. Dafür empfiehlt sich eine Glasbruchversicherung als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung.
Als Mieterin oder Mieter ist das Gebäude nicht dein Eigentum – du musst die Gebäudeverglasung daher nicht selbst versichern. Beschädigst du aber eine Fensterscheibe durch Unachtsamkeit, greift deine Privathaftpflichtversicherung.
Wichtig: Glasschäden infolge von Feuer oder Elementarereignissen sind nicht über die Glasversicherung abgedeckt, sondern über die Feuer- und Elementarschadenversicherung.