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Glasbruch: Welche Versicherung zahlt – und wann?

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Gesprungene Fensterscheibe in einem Wohnhaus – typischer Glasbruchschaden, der je nach Ursache unterschiedlich versichert ist.

Glasschäden im Haushalt passieren schnell und können teuer werden. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon hat der Glastisch einen Riss, die Fensterscheibe ist gesprungen oder das Glaskeramikfeld zeigt einen Sprung quer übers Kochfeld. Doch wer kommt für die Kosten auf – du selbst, deine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung? Die Antwort hängt davon ab, was genau kaputtgegangen ist und ob dir die Immobilie gehört oder du zur Miete wohnst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Glasbruch ist nicht immer gleich versichert. Entscheidend ist, ob bewegliche Glasgegenstände in der Wohnung oder fest mit dem Gebäude verbundene Glaselemente beschädigt wurden.
  • Mobiliarverglasung wie Glastische, Spiegel, Vitrinen oder Aquarien ist über die Hausratversicherung gedeckt, sofern ein Glasbruchzusatz abgeschlossen wurde. Brillengläser, Smartphone-Screens oder Geschirr sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Gebäudeverglasung umfasst unter anderem Fenster, Glastüren, Lavabos und Glaskeramikfelder. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist meist die Gebäudeversicherung zuständig, für selbst verursachte Schäden in Mietwohnungen greift in der Regel die Privathaftpflichtversicherung.

Glasbruch richtig versichern

Beim Thema Glasbruch dreht sich alles um eine zentrale Unterscheidung: Handelt es sich um Mobiliarverglasung oder Gebäudeverglasung? Je nachdem ist eine andere Versicherung zuständig:

Glastyp Beispiel Zuständige Versicherung
Mobiliarverglasung Glastisch, Spiegel, Vitrine, Aquarium Hausratversicherung (mit Glasbruchzusatz)
Gebäudeverglasung Fenster, Glastüren, Lavabos, Glaskeramikfelder Gebäudeversicherung oder Privathaftpflicht
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Glasbruch an Möbeln und Einrichtungs­gegenständen: Hausratversicherung

Bewegliche Glasgegenstände in deiner Wohnung – also Möbel, Dekoration oder Einrichtung mit Glasanteilen – fallen unter die sogenannte Mobiliarverglasung. Bei einem Schaden greift die Hausratversicherung, sofern du den Glasbruchzusatz abgeschlossen hast.

Was versichert ist:

  • Glastischplatten und Couchtische aus Glas
  • Spiegel
  • Vitrinen und Glasregale
  • Aquarien
  • Glasscheiben in Möbeln (z. B. Schranktüren)

Was nicht versichert ist:

Nicht zur Mobiliarverglasung zählen und sind daher in der Regel nicht durch die Hausratversicherung gedeckt:

  • Brillengläser
  • Screens von Smartphones, Tablets oder Laptops
  • Trinkgläser
  • Geschirr und Glaskaraffen
  • Lampen aus Glas

Glasbruch am Gebäude: Gebäudeversicherung oder Haftpflicht

Zur Gebäudeverglasung zählen alle Glas- und Keramikelemente, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Fenster, Glastüren, Wintergärten oder Glaskeramik-Kochfelder. Kommt es zu einem Schaden, ist je nach Ursache und Wohnsituation die Gebäudeversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung zuständig.

Zur Gebäudeverglasung gehören:

  • Fensterscheiben und Fensterrahmen mit Glas
  • Glastüren und Glasschiebetüren
  • Glasfronten und Fassadenverglasungen
  • Wintergärten
  • Terrassengeländer aus Glas
  • Glaskeramik-Kochfelder und Lavabos aus Glas oder Keramik
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Wer zahlt im Schadenfall?

Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer übernimmt die Gebäudeversicherung Glasschäden, die durch Elementarereignisse wie Sturm oder Hagel entstehen. Schäden durch Personen – also zum Beispiel eine eingeschlagene Scheibe – sind in der Standardpolice häufig nicht abgedeckt. Dafür empfiehlt sich eine Glasbruchversicherung als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung.

Als Mieterin oder Mieter ist das Gebäude nicht dein Eigentum – du musst die Gebäudeverglasung daher nicht selbst versichern. Beschädigst du aber eine Fensterscheibe durch Unachtsamkeit, greift deine Privathaftpflichtversicherung.

Wichtig: Glasschäden infolge von Feuer oder Elementarereignissen sind nicht über die Glasversicherung abgedeckt, sondern über die Feuer- und Elementarschadenversicherung.

Prämien und Selbstbehalt

Die Prämien hängen von der Versicherungsgesellschaft und der gewählten Deckungshöhe ab. Je nach Police musst du bei einem Schaden einen Selbstbehalt tragen – liegt der Schaden darunter, zahlst du ihn vollständig selbst.

Bei der Gebäudeverglasung sind Glasschäden in der Regel teuer, weshalb der Selbstbehalt eine kleinere Rolle spielt. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich der Bedingungen verschiedener Versicherungen.

Fazit: Die richtige Versicherung hängt von Glas und Wohnform ab

Bei Glasschäden kommt es darauf an, was genau beschädigt wurde und ob du Mieterin oder Mieter oder Eigentümerin oder Eigentümer bist. Die Grundregel ist einfach: Mobiliarglasbruch gehört zur Hausratversicherung, Gebäudeglasbruch zur Gebäudeversicherung – und für selbst verursachte Schäden an der Mietwohnung greift die Privathaftpflichtversicherung.

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