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Versicherung kündigen in der Schweiz: Fristen und Tipps

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Person prüft Versicherungsunterlagen und bereitet eine Kündigung vor.

Jede Versicherung kann, wenn bestimmte Punkte gegeben sind, gekündigt werden. Auch Versicherungen für Wohneigentum. Wir haben zusammengefasst, wann und wie du kündigen kannst und auf was du achten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Versicherung kündigen ist grundsätzlich möglich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ordentliche Kündigungen sind meist zum Vertragsablauf möglich, ausserordentliche bei Schadenfall, Prämienerhöhung oder Handänderung.
  • Die Kündigungsfrist beträgt häufig drei Monate. Wird nicht rechtzeitig schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch. Details findest du in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
  • Nach einem Schadenfall kannst du den Vertrag kündigen, sobald die Entschädigung ausbezahlt wurde. In der Regel hast du dafür 14 Tage Zeit. Die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet, ausser im ersten Vertragsjahr.
  • Bei einer Prämienerhöhung besteht ebenfalls ein Kündigungsrecht, sofern die Erhöhung nicht auf einer Risikoänderung oder zusätzlichen Deckung beruht. Entscheidend ist, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eintrifft.

Geht es um Versicherungen, egal ob Krankenkasse, Hausrat- oder Autoversicherung, sind Frau und Herr Schweizer treu. Die Wechselwahrscheinlichkeit unterscheidet sich je nach Versicherung, ist aber generell recht tief. 2021 haben laut dem Versicherungsmonitor der Universität Luzern 28% der befragten Personen eine Versicherung gewechselt und/oder neu abgeschlossen. Grundsätzlich wechseln wir also ungern unsere Versicherung, obwohl der Markt so transparent ist wie noch nie.  Möglicherweise hat das auch damit zu tun, dass wir die Umtriebe einer Versicherungskündigung überschätzen.

Kündigungsrecht als Bedingung des Versicherungswechsels

Denn Versicherungen können problemlos gewechselt werden. Oft gilt zwar bei Versicherungen eine Mindestvertragslaufzeit, vor deren Ablauf keine ordentliche Kündigung möglich ist. Diese darf aber drei Jahre nicht überschreiten. Und du hast das Kündigungsrecht, wenn der Vertrag ausläuft, ein Schadenfall eintritt oder die Prämie erhöht wird.

  • Wenn der Vertrag ausläuft, musst du ihn fristgerecht schriftlich kündigen. Dies entspricht einer ordentlichen Kündigung. Falls du das vergisst, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Die Kündigungsfrist bestimmt, wann du spätestens die Kündigung einreichen musst, damit sie auf das gewünschte Datum gültig ist. Die meisten Versicherer haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Entsprechend muss das Kündigungsschreiben drei Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung sein. Alle Informationen zu Fristen oder Vertragsablauf finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
  • Wenn ein Schadenfall eintritt, kannst du den Vertrag fristgerecht schriftlich kündigen, sobald der Schadenersatz ausbezahlt worden ist. In der Regel hast du 14 Tage Zeit. Die Prämie wird pro rata temporis anteilmässig zurückbezahlt, ausser im ersten Jahr nach Vertragsabschluss.
  • Wenn die Prämie erhöht wird, kannst du den Vertrag fristgerecht schriftlich kündigen, auch wenn die Prämienerhöhung nur einen Teil der Police betreffen sollte. Deine Kündigung muss in der Regel spätestens am 31. Dezember bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Wichtig: Nicht jede Versicherungspolice läuft am 31. Dezember ab. Wichtig ist, dass die Kündigung am letzten Tag des Versicherungsjahres beim Versicherer eingetroffen ist. Wenn die Gesellschaft die Prämie jedoch aufgrund einer Veränderung des Risikoprofils oder einer zusätzlichen Deckung erhöht hat, entfällt das Kündigungsrecht.
  • Wenn du dein Wohneigentum verkaufst, gehen alle Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über Artikel 54 VVG. Diese können wählen, ob sie die Versicherungen nach der Handänderung weiterführen oder neue abschliessen wollen. Falls die Käuferinnen oder Käufer weiterführen wollen, erstatten sie dir die bereits bezahlten Prämien pro rata temporis.
  • Wenn du deinen Wohnsitz im Ausland verlegst, kannst du Versicherungen, die dich nur vor Ereignissen in der Schweiz schützen, ausserordentlich kündigen.
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Versicherungswechsel: Formvorschriften für eine Kündigung

Die Details zu den Kündigungsbedingungen sind meist vertraglich geregelt. Kündigen musst du auf alle Fälle schriftlich. Dein Kündigungsschreiben erfolgt als einfacher oder besser eingeschriebener Brief oder mit eingescannten Dokumenten per E-Mail. Diese Informationen sind zwingend aufzuführen:

  • Nummer der Police
  • Kündigungsdatum
  • Kündigungsgrund Ablauf der Police, Schadenfall, Prämienerhöhung, Handänderung

Selbstverständlich musst du das Kündigungsschreiben rechtsgültig unterzeichnen. Mit einem eingeschriebenen Brief hast du auch den Beweis in der Hand, fristgerecht gekündigt zu haben. Eine Kündigung per E-Mail solltest du dir vom Versicherer bestätigen lassen. Vorlagen für das Kündigungsschreiben haben viele Versicherungsgesellschaften im Internet online geschaltet. Schau unter «Services» oder ähnlich nach.

Widerrufsrecht von 14 Tagen

Mit dem revidierten Versicherungsgesetz, dass auf den 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, haben Versicherte mehr Rechte. Dazu gehört auch, dass nach Abschluss einer Versicherung ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht.

Häufige Fragen

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