Brauchen Kaminöfen eine Bewilligung?
Ob der Einbau eines Schwedenofens eine Bewilligung braucht, muss mit der Gemeinde geklärt werden. Der Kaminofen muss aber zertifiziert und in der Schweiz mit einer sogenannten Leistungserklärung zugelassen sein. Aus dieser muss hervorgehen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung eingehalten werden. Selbstredend ist, dass bei der Platzierung eines Schwedenofens genügend Abstand zu brennbaren Materialien eingehalten werden muss.
Bewilligungspflicht abhängig von Gemeinde
Je nach Gemeinde hingegen ist der Einbau eines Kamins bewilligungspflichtig. Dazu Stefan Arnaldi und Patrick Herren von der Fachabteilung Brandschutz der GVB: «In jedem Fall müssen die entstehenden Abgase über ein zertifiziertes und für die Feuerung zugelassenen Kamin über das Dach abgeführt werden. Das Kaminsystem kann entweder ausserhalb oder innerhalb des Gebäudes angelegt sein. Auch dazu gibt es verschiedene Vorgaben (z. B. Luftreinhaltungsverordnung und Stand der Technik).»
«Die Installation selbst muss im Kanton Bern nicht überprüft werden. Jedoch müssen Feuerungs- und Abgasanlagen periodisch durch einen Kaminfeger kontrolliert und wenn nötig gereinigt werden. Empfohlen wird eine jährliche Kontrolle und mindestens eine jährliche Reinigung durch einen Kaminfeger», so die GVB-Experten. Der auf die Anlage abgestimmte Turnus muss mit dem Kaminfeger festgelegt werden.