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Mini-Solaranlage für den Balkon: Was ist in Mietwohnungen erlaubt?

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Mini-Solaranlage am Balkongeländer einer Mietwohnung zur Eigenproduktion von Solarstrom.

Die Nachfrage nach Solarstrom hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt – und sie wächst weiter. Auch wer zur Miete wohnt, kann Solarenergie beziehen, seinen ökologischen Fussabdruck reduzieren und die regelmässigen Energiekosten senken. Wir sagen dir, wie das geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Mietende können Solarstrom nutzen, ohne ein eigenes Haus zu besitzen. Möglich sind etwa Mini-Solaranlagen, Solarstromprodukte oder die Beteiligung an Solarprojekten.
  • Eine Plug & Play-Photovoltaikanlage auf Balkon oder Terrasse kann einen Teil des eigenen Strombedarfs decken. Wichtig sind die Leistungsgrenze von 600 Watt, die Meldung beim Netzbetreiber und die schriftliche Zustimmung der Vermietenden.
  • Bei Mini-Solaranlagen spielen neben technischen Vorgaben auch mietrechtliche Fragen eine Rolle. Vor allem Befestigung, Sicherheit und die Wirkung auf die Fassade müssen mit der Verwaltung geklärt werden.
  • Wer keinen eigenen Solarstrom produzieren kann, kann über den Stromanbieter gezielt Solarstrom beziehen. Dabei wird die entsprechende Strommenge über Herkunftsnachweise ins Netz eingespeist.
  • Weitere Möglichkeiten sind ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, Solarvignetten sowie Solargenossenschaften oder Solarvereine. So können auch Mietende den Ausbau der Solarenergie in der Schweiz unterstützen.

Photovoltaik in der Schweiz: Wachstum und Potenzial

Ende 2025 deckte Solarstrom bereits rund 14 Prozent des Schweizer Strom-Endverbrauchs; 2026 dürfte dieser Anteil weiter steigen.

Solarenergie ist damit zu einem festen Bestandteil der Schweizer Energieversorgung geworden. Immer mehr Eigenheime werden mit Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Lösungen für den Eigenverbrauch ausgerüstet. Um Solarstrom zu nutzen, braucht es jedoch kein eigenes Haus: Auch Mietende, Stockwerkeigentumsgemeinschaften und Unternehmen können über gemeinschaftliche Modelle, Solargenossenschaften oder Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch von Solarenergie profitieren.

Langfristig bleibt das Potenzial gross: Laut Bundesamt für Energie könnten bis 2050 über 40 Prozent des künftigen Strombedarfs durch Photovoltaik gedeckt werden.

Mini-Solaranlagen für Balkone und Terrassen in Mietwohnungen

Für den Eigenverbrauch von Strom erfreuen sich kleine Solaranlagen, auch Plug & Play-Photovoltaikanlagen genannt, bei Mietenden zunehmender Beliebtheit. Diese Solaranlagen bestehen aus einzelnen oder mehreren Modulen und ermöglichen eine gewisse Unabhängigkeit vom Stromnetz. Sie werden wie die Kaffeemaschine oder das Fernsehgerät ganz normal an die Steckdose angeschlossen. Die kleinen Solaranlagen sind bis zu einer Leistung von 600 Watt bewilligungsfrei und liefern je nach Stromverbrauch und Ausrichtung zur Sonne bis zu 20 Prozent der benötigten Strommenge. Je nach Leistung und Anschaffungspreis amortisiert sich die Anlage in wenigen Jahren. Es gilt aber, verschiedene Vorschriften zu beachten:

  • Die Stromproduktionsleistung darf wie erwähnt 600 Watt nicht übersteigen. Diese Begrenzung verhindert eine Überlastung der festen elektrischen Installationen.
  • Die Solaranlage muss über eine Konformitätserklärung verfügen, d. h. die Normen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse erfüllen.
  • Die Plug & Play-Photovoltaikanlage muss dem Stromnetzbetreiber vor der Installation schriftlich gemeldet werden.
  • Die Anlage muss ohne grossen Aufwand und bauliche Massnahmen umgestellt werden können.
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Mietrechtliche Aspekte bei Mini-Solaranlagen

Generell ist die Stromversorgung in Mietshäusern Sache der Vermietenden und nicht auf den Eigenverbrauch ausgerichtet. Die Mieterschaft darf ihrerseits nur den Strom nutzen, den sie über die Haushaltssteckdosen beziehen kann. Deshalb darfst du eine Plug & Play-Photovoltaikanlage nur mit Zustimmung der Vermietenden anschliessen.

Mehr als den Strombezug durch eine alternative Energiequelle betrifft das Entscheidungsrecht der Vermietenden aber mögliche bauliche Veränderungen durch die Installation der Solaranlage am Balkongeländer oder der Gebäudefassade. Denn der äussere Bereich des Gebäudes gehört nicht zum Mieteigentum. Vermietende können geltend machen, dass sich durch die Solaranlage der Gesamteindruck der Liegenschaft verändert oder durch die Befestigung die Bausubstanz beschädigt wird. Ein Veto können Vermietende auch aus sicherheitstechnischen Bedenken einlegen, denn wenn die Anlage oder Teile davon herunterfallen, haften die Vermietenden.

Lass dir also vor der Installation einer Plug & Play-Photovoltaikanlage unbedingt die schriftliche Bewilligung deiner Verwaltung geben.

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Alternativen zur Mini-Solaranlage für Mietende

Wer Strom in einer Mietwohnung nicht aus einer Mini-Solaranlage beziehen kann oder will, hat dennoch verschiedene Möglichkeiten, gezielt Solarstrom zu beziehen und auf erneuerbare Energie zu setzen. Du produzierst deinen Strom in diesem Fall nicht selbst, sondern kaufst ihn ein.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

So kannst du den Eigenverbrauch von Solarstrom steigern, wenn du dich mit anderen Verbrauchenden im Haus oder der Mieterschaft von umliegenden Immobilien zu einem «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)» vereinst. Das ist für alle Beteiligten interessant, aber derzeit ein noch recht komplexes Vorhaben. Grundsätzlich handelt es sich beim ZEV um einen Zusammenschluss von Verbrauchenden, die ihren selbst produzierten Solarstrom über einen gemeinsamen Netzanschluss direkt nutzen wollen. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist.

Solarstrom vom Stromanbieter

Die einfachste Möglichkeit, Solarstrom zu fördern, ist die Umstellung des Strombezugs beim Netzbetreiber. Fast alle Stromnetzbetreiber haben mittlerweile entsprechende Stromprodukte im Angebot. Du erhältst dann zwar den gleichen Strom wie zuvor, der Netzbetreiber kauft aber Herkunftsnachweise im Umfang deines Stromverbrauchs, und die entsprechende Menge wird als Solarstrom ins Stromnetz eingespeist.

Solarvignetten erwerben

Ähnlich funktioniert das System mit Solarvignetten. Du zeichnest den Bezug von Solarstrom aus und förderst die Solarenergie. Pro Vignette erwirbst du so viel Strom, wie ein Haushaltsgerät (z. B. Kühlschrank) verbraucht. Der Netzbetreiber liefert dir zwar denselben Strom wie zuvor, der Bezug ist nun aber mit Solarstrom gedeckt.

Solargenossenschaften und Solarvereine

Solargenossenschaften zielen darauf ab, Solarstromanlagen zu finanzieren, zu bauen und zu betreiben. Solargenossenschaften sammeln Geld bei ihren Mitgliedern und finanzieren so Solarstromanlagen. Der erzeugte Strom wird entweder direkt genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist, so wie es die Vereinbarungen der Genossenschaft vorsehen. Ähnlich sieht es bei Solarvereinen aus. Dort erwirbst du aber keine Anteilsscheine, sondern bezahlst einen Mitgliederbeitrag.

So haben auch Mietende zahlreiche Möglichkeiten, Solarstrom in der Schweiz zu fördern. Für den persönlichen Bedarf ist die Installation einer Mini-Solaranlage auf dem Balkon oder der Terrasse – mit Bewilligung der Vermietenden – die direkteste Form des Erlebnisses Solarstrom.

Häufige Fragen

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