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Stromgesetz: Was ändert sich bei Photovoltaikanlagen?

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Eine Familie hält ein Modellhaus mit Solaranlage in den Händen. Im Hintergrund ist ein Wohnhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach zu sehen.

2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, kurz Stromgesetz oder Energiegesetz, angenommen. Dieses erleichtert und beschleunigt den Ausbau von erneuerbaren Energien hierzulande. Lese hier, warum Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gerade jetzt über eine energetische Sanierung ihres Zuhauses nachdenken sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Stromgesetz schafft die Grundlage für mehr einheimische Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und stärkt die Unabhängigkeit der Schweiz vom Ausland. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer profitieren von klareren Rahmenbedingungen und neuen Anreizen für Photovoltaik.
  • Für bestehende Einfamilienhäuser gibt es keine neuen Abgaben und in der Regel keine Solarpflicht. Der Netzzuschlag bleibt unverändert, eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen betrifft nur Neubauten mit grossen Dach oder Fassadenflächen.
  • Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten mindestens den durchschnittlichen Marktpreis der europäischen Strombörse für eingespeisten Strom. Zusätzlich wird eine schweizweit harmonisierte Minimalvergütung für kleinere Anlagen bis 150 Kilowatt eingeführt.
  • Die konkrete Höhe der Einspeisevergütung hängt künftig stärker von der Entwicklung des Strommarktes ab. Je nach Gemeinde kann die neue Regelung zu höheren oder tieferen Vergütungen führen als bisher.
  • Eine energetische Sanierung bleibt unabhängig vom Gesetz sinnvoll. Sie reduziert CO₂ Emissionen, senkt langfristig die Energie und Betriebskosten, steigert den Immobilienwert und verbessert den Wohnkomfort.

Stromgesetz: Was das Ja zum Energiegesetz bedeutet

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft die Grundlage dafür, dass in der Schweiz in den kommenden Jahren deutlich mehr inländischer Strom aus erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Wasser, Sonne oder Wind erzeugt werden kann. Damit soll eine eigenständige Stromproduktion erreicht werden, die vom Ausland unabhängig ist.

Ausbau der Solarenergie steht beim Stromgesetz im Fokus

Strom aus Solarenergie ist ein wichtiger Teil des Energieausbaus. Laut dem Gesetz soll der zusätzlich erforderliche Strom vor allem auf bereits bestehenden Gebäuden produziert werden. Das Stromgesetz schafft daher neue Anreize für die Installation von neuen Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden. Denn: Das Potenzial für weitere Anlagen auf Dächern und Fassaden ist riesig, wird aber erst nur zu einem geringen Anteil genutzt.

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Bringt das Stromgesetz zusätzliche Kosten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit sich?

Nein, für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bringt das Gesetz keine neuen Gebühren oder Abgaben mit sich. Der bisherige Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde für die Förderung der erneuerbaren Energie bleibt unverändert.

Was ändert sich für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei Photovoltaikanlagen?

Wenn du eine Solaranlage installiert hast, kannst du den überschüssigen Strom, der nicht selbst verbraucht wird, an einen Stromversorger verkaufen. In der Vergangenheit konnte der Preis für den eingespeisten Strom von den über 600 Versorgern der Schweiz selbst festgelegt werden. Damit war der Preis, den man für den selbst produzierten und eingespeisten Strom bekommen hat, abhängig vom Wohnort. Die Vergütung bewegte sich dabei je nach Elektrizitätswerk zwischen 3.7 und 25 Rappen pro Kilowattstunde und konnte sich jederzeit ändern. Je nach Grösse und Standort der Solaranlage konnte das einen Unterschied von Hunderten bis mehreren Tausend Franken pro Jahr ausmachen.

Seit Anfang 2025 erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Solaranlagen mindestens den Preis für ihren Strom, für den er an der europäischen Strombörse gehandelt wird. Hierbei wird der jeweilige Durchschnittspreis eines Quartals veranschlagt.

Eine weitere Massnahme des Energiegesetzes ist die Einführung einer schweizweit harmonisierten Minimalvergütung für die Einspeisung von Strom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen (bis 150 Kilowatt Leistung), die Netzbetreiber im Minimum bezahlen müssen.

Gemäss Bundesamt für Energie (BFE) wird die Minimalvergütung bei kleineren Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung mit voraussichtlich 4,6 Rappen/kWh angesetzt.

Wer profitiert vom einheitlichen Minimalpreis?

Im Vorfeld der Abstimmung hat die NZZ die bisher effektiv bezahlten Vergütungen der Schweizer Stromversorger einem Szenario gegenübergestellt, bei dem das Stromgesetz bereits angewandt wird. Dabei wurde der Durchschnitt über die letzten sieben Jahre analysiert.

Die Auswertung kam zum Schluss, dass die Einspeisevergütung in 70 Prozent der Schweizer Gemeinden tiefer ausgefallen wäre – etwa in den Städten Genf, Luzern oder Bern. In Sitten oder Zürich wäre die Einspeisevergütung hingegen höher gewesen. Während in Basel eine Eigentümerin oder ein Eigentümer einer PV-Anlage rund 5 Rappen weniger für eine Kilowattstunde Strom erhalten hätte, wären es für eine Eigentümerin oder einen Eigentümer einer PV-Anlage in Airolo 4 Rappen mehr gewesen.

Fest steht: Die neuen Vergütungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von PV-Anlagen hängen stark von der Entwicklung des Strommarktes ab. Bleibt der Strompreis hoch oder steigt sogar, können diese von einer Marktpreisvergütung profitieren.

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Bringt das Stromgesetz eine Solarpflicht?

Das Gesetz beinhaltet eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von Neubauten mit grossen Dächern und Fassaden mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche.

Bestehende Einfamilienhäuser sind daher von einer solchen Solarpflicht nicht betroffen.

Diese Gründe sprechen zusätzlich für eine energetische Sanierung

Zwar schafft das Stromgesetz für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer neue Anreize, ihr Zuhause energetisch zu sanieren. Doch die allgemeinen Vorteile einer energetischen Sanierung bleiben dennoch weiter mit ein Grund für eine Sanierung:

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Eine energetische Sanierung reduziert den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen deines Hauses erheblich. Dies trägt zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz bei und hilft, die Lebensqualität für zukünftige Generationen zu sichern.

Steigerung des Immobilienwerts

Energieeffiziente Häuser sind auf dem Immobilienmarkt sehr gefragt: Durch eine Sanierung erhöhst du den Wert deiner Immobilie und machst sie attraktiver für eine potenzielle Käufer- oder Mieterschaft. Schliesslich führt eine bessere Energieeffizienz auch zu niedrigeren Betriebskosten und ist somit ein starkes Verkaufsargument.

Langfristige Kosteneinsparungen

Obwohl die anfänglichen Kosten einer Sanierung hoch erscheinen mögen, führen die verbesserten Energieeffizienzmassnahmen langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen bei den Heiz- und Stromrechnungen. Der Einsatz von Technologien wie Wärmepumpen, Solaranlagen und Pelletheizungen kann langfristig zu einer deutlichen Reduzierung der Energiekosten führen. Langfristig amortisieren sich diese Investitionen nämlich, und du profitierst von niedrigeren laufenden Kosten.

Verbesserter Wohnkomfort

Eine Sanierung verbessert nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch den Wohnkomfort: Moderne Dämmstoffe und effiziente Heizsysteme sorgen für ein angenehmes Wohnklima, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Leiste deinen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft

Die Schweizer Politik erlebt mit dem Ja zum Stromgesetz ein Déjà-vu: Im Juni 2023 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Dieses schreibt vor, dass die Schweiz bis 2050 das Klimaziel «Netto Null» zu erreichen hat. Im Zuge dessen ist die Schweizer Bevölkerung in den kommenden Jahren auf mehr Strom angewiesen – etwa bei der Implementierung von mehr E-Mobilität.

Das Energiegesetz der Schweiz trägt somit nicht nur zum Erreichen dieses Zieles bei, sondern setzt klare Zeichen für eine nachhaltige Zukunft. Mit einer energetischen Sanierung des Hauses haben auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit, ihren Beitrag dazu zu leisten.

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