Mit der Handänderung bist du Eigentümerin oder Eigentümer, mit der Schlüsselübergabe gehen Nutzen und Gefahr an dich über. Bis dahin haftet die Verkaufspartei für Schäden. Darum ist das Übergabeprotokoll für die Kaufpartei so wichtig, obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Bei Neubauten ist das Protokoll Standard, für andere Immobilien nicht. Trotzdem solltest du darauf bestehen. Übernimm das Objekt lieber tagsüber, wenn das Licht gut ist, und geh durch alle Räume. Öffne und schliesse die Fenster, schalte die Haushaltgeräte ein und aus, dreh die Wasserhähne auf und zu. Lass dir Zeit für die Übergabe und dich nicht von der Verkaufspartei drängen. Wenn du einen sichtbaren Mangel oder Schaden übersiehst, gilt er als akzeptiert und die Verkaufspartei haftet nicht. Ausser, sie hat ihn arglistig verschwiegen.
Tipp: Protokolliere die Zählerstände für Wasser, Strom oder die Heizung und liste alle Schlüssel auf, zum Beispiel für Haustüre, Briefkasten, Garage, Innentüren, Fenster, Balkone oder Müllcontainer.