Gemeinsam Lösungen finden
Die Fachleute der Denkmalpflege frühzeitig beiziehen erleichtert den Umbau. Denn die Denkmalpflege ist gesetzlich verpflichtet, sich in einem Fachbericht zum Vorhaben zu äussern, wenn das Baugesuch eingereicht wird. Erteilt wird die Bewilligung durch die Gemeinde oder die Regierungsstatthalterin oder den Regierungsstatthalter, nicht die Denkmalpflege. Darum kann die Entscheidung aus triftigen Gründen von der Meinung des Fachberichts abweichen. Üblich ist aber in den meisten Fällen ein einvernehmliches Verfahren. Die Denkmalpflege versucht, Projekte mit den Eigentumsparteien zu entwickeln und ihnen so böse Überraschungen zu ersparen, wenn sie den Fachbericht einreichen. Nur gerade in vier von 1000 Fällen kommt es zu Beschwerden im offiziellen Verfahren.