Zuerst unterschreiben, dann bezahlen
Die Zahlungsbedingungen sind im Kaufvertrag festgehalten. In der Regel einigen sich Käuferinnen und Käufer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer darauf, dass die Käuferin oder der Käufer den Kaufpreis erst überweist, wenn der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben, notariell beglaubigt und in das Grundbuch eingetragen worden ist. Damit die Verkäuferin oder der Verkäufer während der Vertragsverhandlungen sicher sein kann, dass du als Käuferin oder Käufer auch wirklich bezahlen wirst, musst du deine Zahlungsbereitschaft beweisen. Zum Beispiel mit der unwiderruflichen Garantie deiner Bank, dass sie die Zahlung auslösen wird, sobald der Handwechsel in das Grundbuch eingetragen ist.