Das alles gehört in deinen Vertrag mit dem GU
Deine Vertragspartnerin oder dein Vertragspartner, die Generalunternehmerin oder der Generalunternehmer, ist entscheidend. Geh auf Nummer sicher und überprüfe sie oder ihn: Bestelle einen Betreibungsauszug, lass ihre oder seine Bonität überprüfen, verlange Referenzen. Ausserdem ist es sinnvoll, nach der Police für die Bank- oder Versicherungsgarantie zu fragen. Sie löst mögliche Bauhandwerkerpfandrechte ab und stellt sicher, dass die Arbeiten weitergeführt und bezahlt werden, falls der GU zahlungsunfähig werden sollte.
Du schliesst mit dem GU einen Vertrag ab oder, um die doppelte Handänderung zu vermeiden und Gebühren zu sparen, einen Kaufvertrag mit der Landbesitzerin oder dem Landbesitzer und einen Bauvertrag mit dem GU. Das alles gehört in den Vertrag mit dem GU:
- Detaillierter Baubeschrieb
- Alle Pläne im Massstab 1:50
- Detailpläne im Massstab 1:20, zum Beispiel für Küche oder Bad
- Allenfalls Umgebungsplan mit Bepflanzung
- Bezugstermin
- Bestimmungen für den Fall, dass der Bezugstermin nicht eingehalten wird
- Bestimmungen für die Zahlungsabwicklung
- Garantieleistungen nach SIA 118
Achte darauf, dass im GU-Vertrag die Garantie auf Leistungen der Handwerkerinnen und Handwerker nicht an dich abgetreten wird. Sonst musst du mit jeder Handwerkerin und jedem Handwerker verhandeln, wenn du Mängel entdeckst.