Tragbarkeit im Rentenalter
Gerechnet wird mit einem Hypothekarzins von 5 Prozent, um auf Nummer sicher zu gehen, und Unterhaltskosten von 1 Prozent des Verkehrswertes. Beispiel: Das Ehepaar Reinhardt besitzt ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 1'000'000 Franken und hat die Hypothek abbezahlt. Jetzt wollen Regina und Robert, beide 70, ihre Hypothek wieder auf 400'000 Franken aufstocken. Dafür braucht das Ehepaar Einkünfte von 90'000 Franken im Jahr (siehe Tragbarkeitsrechnung) oder 7500 Franken im Monat, ohne Amortisation – mehr, als die meisten Rentner zur Verfügung haben.
Doch es gibt eine Alternative, die sogenannte Immobilienrente (oder Umkehrhypothek oder Reverse Mortgage, wie sie im angelsächsischen Raum heisst, wo sie weit verbreitet ist). Die Hypothek auf das fast oder ganz abbezahlte Eigenheim wird erneut aufgestockt. Mit dem neuen Kapital werden alle Hypothekarzinsen für die nächsten 10 bis 15 Jahre im Voraus bezahlt, mit dem restlichen Kapital die Lebenshaltungskosten. Beispiel: Regina und Robert Reinhardt nehmen wieder eine Hypothek über 400'000 Franken mit einer festen Laufzeit von 15 Jahren auf, die mit 2 Prozent verzinst wird.