Zum Schluss: Der Eigenmietwert ist ab dem Steuerjahr 2029 Geschichte. Welche allgemeinen Empfehlungen würdest du Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern geben, um sich schon heute optimal auf die Abschaffung vorzubereiten?
Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sollten sich jetzt mit einer vorausschauenden Renovations- und Unterhaltsplanung befassen. Dabei gilt es zu prüfen, welche Investitionen tatsächlich notwendig sind und in welchem Zeitraum diese idealerweise umgesetzt werden können, um die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zur Abschaffung des Eigenmietwertes noch optimal zu nutzen.
Zentral ist in diesem Zusammenhang eine sorgfältige Steuerplanung. Werden zu viele Unterhaltsarbeiten in kurzer Zeit vorgenommen, besteht das Risiko, dass die Abzüge das Einkommen übersteigen und wirkungslos verpuffen.
«Sinnvoll ist daher eine zeitliche Staffelung der Massnahmen, idealerweise eingebettet in eine individuelle Finanz- und Vermögensplanung.»
Ebenfalls wichtig ist die Überprüfung der bestehenden Hypothekarstrategie: Es gilt zu prüfen, ob eine Amortisation sinnvoller ist oder ob das Kapital alternativ investiert werden kann, so dass eine höhere Rendite erzielt wird als die Kosten der Hypothek.
Schliesslich empfiehlt es sich, frühzeitig den Kontakt mit den Handwerksbetrieben zu suchen. So lassen sich Unterhaltsbedarf, Kostenrahmen und zeitliche Umsetzbarkeit realistisch einschätzen – ein entscheidender Vorteil für eine fundierte Planung.