Das Wichtigste in Kürze
- Der Hausanschlusskasten markiert beim Strom die klare Grenze zwischen Netzbetreiber und Hausinstallation, massgebend für Eigentum, Haftung und Unterhalt ist die Grenzstelle bei den Hauptsicherungen.
- Die Zuständigkeiten für Wasser, Gas, Abwasser und Telefonie sind unterschiedlich geregelt, meist liegt der Anschluss bis zum definierten Übergabepunkt beim Versorger, ab dort trägt die Eigentümerschaft Verantwortung.
- Beim Wasseranschluss und Gasanschluss bestimmen Gemeinden und Energieversorger die Ausführung, während Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für Bauarbeiten auf Privatgrund und die Hausinstallation zuständig sind.
- Der Abwasseranschluss gehört in der Regel vollständig der Grundeigentümerschaft, inklusive Kontrollschacht und Unterhalt, bei Schäden oder Verschmutzungen haftet sie.
- Beim Telefon-Hausanschluss reicht die Verantwortung des Netzbetreibers bis zum Gebäudeeinführungspunkt, die interne Hausinstallation sowie allfällige Mehrkosten ausserhalb der Grundversorgung gehen zulasten der Eigentümerschaft.