Wer zahlt die Rohrreinigung?
Eine professionelle Rohrreinigung kann dich schnell mehrere hundert Franken kosten. Wer die Kosten tragen muss, hängt von der Ursache der Verstopfung, Lage der betroffenen Leitung und Wohnform ab.
Grundsätzlich ist eine Verstopfung durch Haare, Fette oder Fremdkörper kein Schadensfall im versicherungsrechtlichen Sinn, sondern das Ergebnis von mangelndem Unterhalt oder unsachgemässem Gebrauch. Die Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung trägt in der Regel der Auftraggeber selbst.
Wer zahlt als Mieterin oder Mieter?
Als Mieterin oder Mieter trägst du die Kosten für die Entstopfung, wenn die Ursache in deiner eigenen Wohnung liegt und durch deinen Gebrauch entstanden. Das gilt als Kleinunterhalt, der üblicherweise dem Mieter obliegt. Wenn die Verstopfung in der Hauptleitung oder ausserhalb deiner Wohnung liegt, ist die Hauseigentümerschaft zuständig. So oder so: Als Mieterin oder Mieter solltest du vor dem Aufbieten eines Notfall-Sanitärs die Hausverwaltung informieren.
Wann bezahlt die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer?
Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer trägst du die Unterhaltsverantwortung für die gesamte Liegenschaft – damit auch die Kosten für Rohrreinigungen. Das gilt sowohl für Leitungen innerhalb des Gebäudes als auch für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation, sofern dieser auf deinem Grundstück liegt.
Die Ausnahmen, bei denen die Versicherung bezahlt
Entsteht durch eine Verstopfung ein Folgeschaden, zum Beispiel weil ein Rückstau einen Wassereinbruch im Keller verursacht, kann die Gebäudewasserversicherung für den Wasserschaden einspringen. Sie zahlt aber nur die Schäden, die durch das zurückgedrückte Wasser entstanden sind.
Ausnahme Rohrbruch: Platzt eine Leitung infolge der Verstopfung oder eines damit verbundenen Druckaufbaus, kann die Gebäudewasserversicherung für den Rohrbruch und dessen Folgekosten aufkommen. Entscheidend ist dann die genaue Schadensursache.