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Energetische Sanierung: Kosten und Finanzierung

ca. 3 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Simon Wegmüller, BEKB
Sparglas mit Münzen und Pflanze neben Hausmodell als Symbol für energetische Sanierung und Finanzierung.

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Eine energetische Sanierung ist eine sehr individuelle Sache, die auf die zukünftige Nutzung einer Liegenschaft und auf die Bedürfnisse der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers abgestimmt ist. Deshalb kann die Frage nach den Kosten einer energetischen Gebäudesanierung nicht pauschal beantwortet werden. Sie sind abhängig von der Grösse, der Art und dem Zustand des jeweiligen Gebäudes. Zudem muss auch überlegt werden, ob jede einzelne Massnahme tatsächlich umgesetzt werden soll: Nicht immer ist es sinnvoll, ein Haus komplett zu sanieren.

Experte in diesem Artikel

Simon Wegmüller
BEKB

Simon Wegmüller ist Produktmanager bei der BEKB. Er ist Fachspezialist für die Themen Finanzieren und Vorsorge bei Privatpersonen und engagiert sich stark für das Thema Nachhaltigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten einer energetischen Sanierung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von der Grösse, dem Zustand des Gebäudes sowie den geplanten Massnahmen ab.
  • Für einzelne Sanierungsmassnahmen gibt es Richtwerte: Eine Luft-Wärmepumpe kostet meist 40’000 bis 50’000 Franken, eine Erdsonde 60’000 bis 70’000 Franken. Für neue Fenster und Dämmungen werden die Kosten häufig pro Quadratmeter berechnet.
  • Fördergelder sowie steuerliche Abzüge können die Investition reduzieren. Finanziert werden kann eine energetische Sanierung unter anderem über eine Hypothekaraufstockung oder den Bezug von Vorsorgegeldern.

Kosten einer energetischen Sanierung im Überblick

Wie teuer eine energetische Sanierung ist, hängt vom Umfang ab: Je umfassender eine energetische Sanierung ist, desto höher fallen die Kosten einer Sanierung aus. Die durchschnittlichen Kosten für den Ersatz einer Ölheizung durch eine Luft-Wärmepumpe bewegen sich zwischen 40'000 bis 50'000 Franken. Eine Erdsonde kostet zwischen 60'000 und 70'000 Franken. Die Kosten für den Ersatz der Fenster sind abhängig von der Fensterfläche und der Art der Fenster. Als Faustregel kann man hier mit 900 Franken pro Quadratmeter Fensterfläche rechnen. Auch bei der Dämmung eines Estrichbodens oder einer Kellerdecke kalkuliert man am besten mit einem Quadratmeterpreis der zu dämmenden Fläche. Er beträgt durchschnittlich 150 Franken.

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Fördergelder von Bund und Kantonen

Bei jeder energetischen Sanierung ist es lohnenswert, sich über Fördergelder und weitere Finanzierungshilfen zu informieren. Klimafreundliche Umbauten werden vom Bund, von den Kantonen, von Städten und Gemeinden, aber auch von regionalen Energieversorgern finanziell gefördert. Auch Banken bieten für wirksame energetische Massnahmen spezielle Darlehen und Hypotheken an. Zu beachten sind ebenfalls steuerliche Förderungen und Vorteile, die die Kosten einer energetischen Sanierung teilweise kompensieren können: Es ist möglich, eine energetische Sanierung steuerlich abzusetzen. Die Ausgaben für eine Gebäudesanierung dürfen in der Regel über mehrere Jahre von den Steuern abgezogen werden. Eine Übersicht mit allen Fördermassnahmen für jede Gemeinde gibt es hier (einfach die Postleitzahl eingeben): www.energiefranken.ch

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Finanzierung über eine Aufstockung der Hypothek

Finanzieren lässt sich eine energetische Sanierung unter anderem über eine Aufstockung der Hypothek bei einer Bank. Nachhaltiges und umweltbewusstes Engagement wird von Banken häufig mit günstigeren Hypotheken-Konditionen gefördert. Die BEKB bietet ihren Kundinnen und Kunden für zertifizierte energetische Sanierungen zum Beispiel die Hypothek GEAK/Minergie an. Bei dieser Hypothek für Sanierungen handelt es sich um eine Festzinshypothek mit bevorzugtem Zinssatz.

Finanzierung über den Vorbezug von Vorsorgegeldern

Auch mit Geld aus der Vorsorge lässt sich eine energetische Sanierung finanzieren. Theoretisch kann man dafür alle fünf Jahre Vorsorgegelder beziehen. Und in den fünf Jahren vor der ordentlichen Pensionierung kann die Säule 3a sogar jederzeit aufgelöst werden. Allerdings wird das Geld dabei –immer zu einem reduzierten Satz – versteuert. Pensionskassengelder und Guthaben dürfen für bestimmte werterhaltende und wertvermehrende Massnahmen vorzeitig ausbezahlt werden. Falls das Vorsorgeguthaben verpfändet ist, braucht es dafür das Einverständnis der Bank.

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