Wo können Tiny Houses in der Schweiz gestellt werden?
Der Bau oder die Einrichtung eines Tiny Houses ist per se also möglich und die Minihäuser sind in der Schweiz auch erlaubt. Das «Aber» folgt jedoch auf dem Fusse, denn eine nationale gesetzliche Regelung gibt es nicht. Stattdessen hängen die rechtlichen Voraussetzungen stark von der jeweiligen Gemeinde und den kantonalen Bauvorschriften ab. Ein Unterschied besteht zum Beispiel, ob das Tiny House als fixes, permanentes Gebäude geplant ist, oder ob es als mobile Einheit betrachtet wird:
- Fest: Ein Tiny House, das dauerhaft auf einem Grundstück stehen soll, unterliegt den gleichen Vorschriften wie der Bau herkömmlicher Wohnhäuser und benötigt eine Baugenehmigung. Als Standort kommt zum Beispiel das eigene Privatgrundstück in Frage, vorausgesetzt die Bauvorschriften werden eingehalten. Es gibt aber auch Gemeinden, die spezielle Parzellen für Tiny Houses zur Miete oder Pacht zur Verfügung stellen.
- Mobil: Mobile Tiny Houses sind in der Regel auf einem Anhänger gebaut und so konstruiert, dass sie auf der Strasse bewegt werden können. Als mobile Unterkünfte können sie auf Campingplätzen oder speziellen Parzellen aufgestellt werden. Auch hier sind lokale Bestimmungen zu beachten. Ausserdem gelten spezielle Anforderungen an Masse und Gewicht, um den Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften zu entsprechen.
Es empfiehlt sich, vor dem Kauf oder dem Bau eines Tiny Houses bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nachzufragen, welche Genehmigungen notwendig sind. Ausserdem sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, ob das gewählte Grundstück mit Strom, Wasser und Abwasseranschlüssen erschlossen ist.