Was genau ist eine Eigenhypothek?
Viele Versicherte glauben, dass sie keine Kontrolle darüber hätten, wie ihr Geld angelegt wird, weil AHV und Pensionskasse kollektiv verwaltet werden. Das stimmt nicht für den überobligatorischen Teil der 2. und 3. Säule. Der Versicherte kann beispielsweise in eine eigene Hypothek investieren, eine Eigenhypothek. Das heisst, er lässt das Kapital in seinem Vorsorgevermögen liegen und leiht sich das Geld als Fremdkapital für den Kauf oder Bau seines Hauses oder seiner Wohnung. Laut Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge dürfen die Versicherten
- 10 Prozent des überobligatorischen Teils der Vorsorge beziehungsweise
- 10 Prozent des Kapitals der Säule 3a und der Freizügigkeitskonten
als Fremdkapital in eine Eigenhypothek investieren. Ob diese Grenze haltbar ist, bezweifeln Vorsorgeexperten, weil Pensionskassen in begründeten Fällen von den gesetzlichen Anlagevorschriften abweichen dürfen. Ihr Argument: Eigenhypotheken sind sicher und rentieren besser als manche Staatsanleihe. Selbstverständlich müssen Eigenhypotheken marktgerecht verzinst werden.