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Eigenhypothek: Finanzierung mit Eigenmitteln

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Eigenhypothek symbolisiert durch Hausmodell und wachsende Münzstapel

Nur wenige wissen, was eine Eigenhypothek ist. Und das, obwohl die Eigenhypothek durchaus Vorteile hat. Wir erklären dir, was eine Eigenhypothek ist, ob sie eine gute Investition ist und für wen sie sich besonders gut eignet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Eigenhypothek wird nicht bei einer Bank, sondern über die eigene Pensionskasse finanziert. Du nutzt dein Vorsorgekapital ganz oder teilweise für den Erwerb oder die Amortisation von Wohneigentum.
  • Mit einer Eigenhypothek zahlst du die Hypothekarzinsen indirekt an dich selbst beziehungsweise an deine Vorsorgeeinrichtung. Das kann finanziell attraktiv sein, reduziert jedoch dein Alterskapital und damit deine spätere Rente.
  • Der Bezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentum ist im Rahmen der Wohneigentumsförderung gesetzlich geregelt. Es gelten klare Voraussetzungen, Mindestbeträge und Einschränkungen.
  • Bevor du dich für eine Eigenhypothek entscheidest, lohnt sich eine umfassende Analyse deiner Finanzierung, deiner Vorsorgesituation und deiner Risikobereitschaft.

Eigenhypothek mit Vorsorgekapital finanzieren

Das Vorsorgekapital macht in der Schweiz bei den meisten Menschen den grössten Anteil an ihrem gesamten Vermögen aus. Weil die Kapitalmarkt- und damit die Hypothekarzinsen in den letzten Jahren tief waren und im historischen Vergleich immer noch tief sind, haben immer mehr Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit ihrem Vorsorgekapital ihr Wohneigentum teilfinanziert. Einerseits, weil kaufen billiger war und teilweise immer noch ist als mieten, andererseits, weil Anlagealternativen fehlten und immer noch fehlen. Du hast dein Pensionskassenvermögen, deine Säule 3a oder dein Freizügigkeitsguthaben als Eigenkapital ins selbstbewohnte Haus, in die selbstbewohnte Wohnung gesteckt. Oder du hast deine 2. oder 3. Säule verpfändet, um von der Bank eine höhere Hypothek zu erhalten.

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Was genau ist eine Eigenhypothek?

Viele Versicherte glauben, dass sie keine Kontrolle darüber hätten, wie ihr Geld angelegt wird, weil AHV und Pensionskasse kollektiv verwaltet werden. Das stimmt nicht für den überobligatorischen Teil der 2. und 3. Säule. Der Versicherte kann beispielsweise in eine eigene Hypothek investieren, eine Eigenhypothek. Das heisst, er lässt das Kapital in seinem Vorsorgevermögen liegen und leiht sich das Geld als Fremdkapital für den Kauf oder Bau seines Hauses oder seiner Wohnung. Laut Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge dürfen die Versicherten

  • 10 Prozent des überobligatorischen Teils der Vorsorge beziehungsweise
  • 10 Prozent des Kapitals der Säule 3a und der Freizügigkeitskonten

als Fremdkapital in eine Eigenhypothek investieren. Ob diese Grenze haltbar ist, bezweifeln Vorsorgeexperten, weil Pensionskassen in begründeten Fällen von den gesetzlichen Anlagevorschriften abweichen dürfen. Ihr Argument: Eigenhypotheken sind sicher und rentieren besser als manche Staatsanleihe. Selbstverständlich müssen Eigenhypotheken marktgerecht verzinst werden.

Die Vorteile der Eigenhypothek

Damit wären wir bei den Vorteilen einer Eigenhypothek für die versicherte Person sowie für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer:

  • Die Eigenhypothek ist eine sinnvolle Anlagealternative mit ausgeglichenem Chancen-Risiken-Verhältnis. Sie rentiert besser als die meisten Obligationen und ist sicherer als Aktien.
  • Die Hypothekarzinsen fliessen nicht mehr an die Bank, sondern in das Vorsorgevermögen.
  • Die Zinsen müssen nicht versteuert werden, weil die 2. und 3. Säule in der Ansparphase einkommens- und vermögenssteuerbefreit sind.
  • Schulden und Schuldzinsen dürfen vom steuerbaren Vermögen beziehungsweise vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Warum Eigenhypotheken früher unzulässig waren

Die Eigenhypothek ist eine Alternative, wie du dein Haus oder deine Wohnung mit deinem Vorsorgevermögen teilfinanzieren kannst. In ihrer Weisung «Vergabe von Eigenhypotheken» vom 28. November 2014 hält die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge fest, dass Eigenhypotheken den Gesetzen und Regeln in der Vorsorge nicht widersprechen. Das gilt für die 2. und 3. Säule sowie für die Freizügigkeitskonten der beruflichen Vorsorge. Drei Jahre zuvor hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen noch Eigenhypotheken aus dem persönlichen Vorsorgevermögen der versicherten Person als unzulässig erklärt.

Für wen sich eine Eigenhypothek lohnt

Mit einer Eigenhypothek kannst du deine Steuerbelastung optimieren. Sie ist vor allem für Besserverdienende interessant, die überobligatorisch versichert sind oder den höchstmöglichen Betrag in die gebundene Vorsorge 3a einzahlen. Noch bieten wenige Pensionskassen und Freizügigkeitsstiftungen die Möglichkeit an, bis zu 10 Prozent des Vorsorgekapitals in eine Eigenhypothek zu investieren. Frage deine Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung, ob sie Eigenhypotheken unterstützt, oder rede mit deiner Vorsorgeberaterin oder deinem Vorsorgeberater.

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