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Wohnung kaufen: Tipps für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz

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Moderne Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen als Symbol für den Kauf einer Eigentumswohnung in der Schweiz.

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Eigentumswohnungen sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Vor dem Kauf solltest du dich jedoch über einige Besonderheiten bei Stockwerkeigentum im Klaren sein. Unsere 5 Tipps helfen dir weiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Eigentumswohnung ist meist günstiger als ein Einfamilienhaus, da du dich nur anteilig am Grundstück beteiligst und weniger Eigenkapital benötigst.
  • Beim Stockwerkeigentum erwirbst du einen Miteigentumsanteil an Grundstück und Gebäude sowie ein Sonderrecht an deiner Wohnung, Rechte und Pflichten sind klar geregelt.
  • Als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer hast du Mitspracherecht in der Stockwerkeigentümer-Versammlung, trägst aber auch anteilig Kosten für Unterhalt, Verwaltung und Erneuerungsfonds.
  • Vor dem Kauf solltest du Reglement, Hausordnung und den Stand des Erneuerungsfonds sorgfältig prüfen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
  • Eine Eigentumswohnung eignet sich für Menschen, die gemeinschaftliches Wohnen schätzen und bereit sind, im Stockwerkeigentum Kompromisse einzugehen.

1. Günstiger zu Wohneigentum

Der Kauf einer Wohnung ist meistens günstiger als der Erwerb eines Hauses. Die Preise unterscheiden sich zwar je nach Lage und Ausbaustandard des Objekts, trotzdem kostet eine Eigentumswohnung in der Regel weniger. Anders als beim Einfamilienhaus trägst du beispielsweise nicht die ganzen Kosten für Grund und Boden, sondern beteiligst dich mit einem Anteil am Bauland. Auf diese Weise kannst auch du mit weniger Eigenkapital zu Wohneigentum gelangen.

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2. Sonderform von Miteigentum

Stockwerkeigentum ist eine Sonderform von Miteigentum. Mit der Eigentumswohnung erwirbt der Käufer beziehungsweise die Käuferin einen Anteil am Gesamtgrundstück und Gebäude. Bestimmte Einheiten des Gebäudes, zum Beispiel die Wohnung, dürfen ausschliesslich genutzt und innen ausgebaut werden. Der Anteil wird in Bruchteilen von 1'000 mit einem gemeinsamen Nenner des Liegenschaftswertes angegeben und im Grundbuch eingetragen.

3. Es gibt Rechte, aber auch Pflichten

In der Nutzung und Verwaltung deiner Wohnung bist du als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer frei. Du hast auch das Anrecht auf die Benutzung gemeinschaftlicher Teile wie Lift, Keller, Spielplatz usw. Ausserdem kannst du an der Stockwerkeigentümer-Versammlung teilnehmen, Anträge stellen und abstimmen. Die Stockwerkeigentümer-Versammlung findet in der Regel jährlich statt und entscheidet über wichtige Angelegenheiten. Im Gegenzug trägt jede Eigentümerin und jeder Eigentümer einen Teil an den gemeinschaftlichen Lasten für Betrieb, Unterhalt und Verwaltung der Liegenschaft.

Ratgeber: Stockwerkeigentum

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Ratgeber: Stockwerkeigentum

In unserem praktischen Ratgeber (PDF) findest du alle wichtigen Informationen zu Stockwerkeigentum.

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4. Vor dem Kauf eingehend informieren

Als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer musst du dir bewusst sein, dass du an die Gemeinschaftsordnung gebunden bist. So ist es vor der Vertragsunterzeichnung wichtig, dich über die Hausordnung und das Reglement zu informieren. Sinnvoll ist auch, die jährlichen Beiträge an die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu prüfen. Dazu gehören Gebühren, Kosten für den laufenden Unterhalt, Versicherungsprämien und Einlagen in den Erneuerungsfonds. Im Erneuerungsfonds wird eine finanzielle Reserve für grössere Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten hinterlegt.

5. Nicht für alle geeignet

Neben finanziellen und rechtlichen Aspekten gilt es beim Erwerb einer Eigentumswohnung auch die sozialen Gegebenheiten zu beachten. Als Teil einer Gemeinschaft wird von Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern ein gewisses Mass an Toleranz, Rücksichtnahme, Konfliktfähigkeit und Interesse an der Gemeinschaft verlangt. Nicht immer entsprechen die Entscheidungen der Stockwerkeigentümer-Versammlung den Wünschen einzelner Mitglieder. Daraus können Konflikte entstehen und die Gemeinschaft belasten. Deshalb eignet sich Stockwerkeigentum für kompromissbereite Menschen, aber nicht für eingefleischte Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer.

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