Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Wenn der Zinssatz für die Wiederanlage des Hypothekarbetrags unter dem Zinssatz deiner Festhypothek liegt, musst du die Bank für den Zinsverlust entschädigen. Nehmen wir an, der Anlagezins beträgt 1 Prozent, dann beträgt der Zinsverlust 1 Prozent pro Jahr. Das macht für eine Hypothek von 500’000 Franken mit 5 Jahren Restlaufzeit 25’000 Franken.
Falls der Anlagezins über dem Hypothekarzins liegt, erwirtschaftet die Bank einen Zinsgewinn, den allerdings nur wenige Banken weitergeben. Nehmen wir an, die Bank könnte den Betrag zu 2,50 Prozent pro Jahr anlegen, dann gewinnt sie in 5 Jahren 12’500 Franken Zins.
Manche Banken rechnen ausserdem noch eine Risikomarge dazu, die aber ungerechtfertigt ist, weil nach der Rückzahlung kein Risiko mehr besteht. Verlange darum eine detaillierte Berechnung der Bank.