Die Partnerin oder den Partner mit einem Testament begünstigen
Zusätzlich zum Ehevertrag können sich Ehepaare im Testament gegenseitig besserstellen und die Kinder auf ihren Pflichtteil setzen. Mit dem neuen Erbrecht, das seit Anfang 2023 in Kraft ist, haben Ehepaare mehr Spielraum, sich zu begünstigen.
- Eheleute oder eingetragene Partnerinnen und Partner haben wie bisher Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, also 25 Prozent des gesamten Nachlasses.
- Kinder und Enkelkinder haben nur noch Anspruch auf die Hälfte statt auf drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils, also 25 statt 37,5 Prozent des Nachlasses.
- Eltern haben kein gesetzliches Erbrecht mehr.
Die frei verfügbare Quote, die du mit einem Testament oder Erbvertrag nach deinem Willen verteilen kannst, ist von drei Achteln auf die Hälfte gestiegen. Mit dem neuen Erbrecht kannst du zum Beispiel deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner einen grösseren Teil deines Nachlasses zukommen lassen als bisher. Wenn du die Kinder auf den Pflichtteil setzt, erben die Nachkommen einen Viertel des Eigenguts und die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner drei Viertel. Wenn die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner weiterhin im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung leben soll, können sich Ehepaare das Wohnrecht oder die Nutzniessung einräumen.