Unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag abschliessen
Was unterscheidet, ausser der kleineren Auswahl, die Miete eines Hauses von der Miete einer Wohnung? Grundsätzlich nicht viel, mietrechtlich nichts. Im Prinzip muss, weder für das Haus noch für die Wohnung, ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist aber sehr zu empfehlen und gibt sowohl der Liegenschaftsverwaltung als auch den Mietenden mehr Sicherheit. Der Inhalt kann von den Parteien frei vereinbart werden, solange sich der Vertrag zwingend an das Mietrecht hält, das im achten Titel des Obligationenrechts enthalten ist.
Was gehört in den Vertrag? Eine detaillierte Beschreibung des Objektes einschliesslich aller Nebenräume wie Garage oder Waschküche. Ausserdem Mietbeginn, Mietdauer (bestimmt oder unbestimmt), Kündigungsbestimmungen, Bruttomietzins beziehungsweise Nettomietzins und Nebenkosten. Dazu allfällige Sicherheitsleistungen und besondere Vereinbarungen. Zurück zur Frage, was einen Mietvertrag für ein Haus von dem für eine Wohnung unterscheidet: die Mietdauer und die besonderen Vereinbarungen.