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Einfamilienhaus mieten in der Schweiz: Das solltest du beachten

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Einfamilienhäuser in einem Wohnquartier, die das Thema Haus mieten in der Schweiz veranschaulichen.

Kaufen war in den letzten Jahren dank tiefer Hypothekarzinsen günstiger als mieten. Das hat sich mit den steigenden Zinsen seit Mitte 2022 vielerorts und für die meisten geändert. Darum wollen immer mehr Menschen mieten statt kaufen. Auf was musst du achten, wenn du einen Mietvertrag für ein Einfamilienhaus unterschreibst? Und wo findest du überhaupt Häuser, die vermietet werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Einfamilienhaus mieten wird seit den steigenden Zinsen wieder attraktiver, weil Kaufen für viele unerschwinglich geworden ist, besonders bei stark gestiegenen Hauspreisen. Gleichzeitig ist das Angebot an Miethäusern deutlich kleiner als bei Wohnungen.
  • Ein schriftlicher Mietvertrag ist zwar rechtlich nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen. Er regelt Objektbeschreibung, Mietdauer, Kündigung, Mietzins, Nebenkosten sowie besondere Vereinbarungen und schafft für beide Seiten Sicherheit.
  • Die Mietdauer ist bei Einfamilienhäusern oft befristet oder mit Mindestmietdauer versehen, da viele Häuser Privatpersonen gehören, die später selbst einziehen möchten. Das gibt dir Planungssicherheit, schränkt aber die Flexibilität ein.
  • Der sogenannte kleine Unterhalt sollte klar geregelt sein, da bei einem Haus mehr Aufgaben anfallen können als bei einer Wohnung. Klare Abmachungen verhindern Streit über Reparaturen und Kosten.
  • Häuser findest du oft nicht nur online, sondern auch über Netzwerke und lokale Kanäle wie schwarze Bretter, Lokalzeitungen oder persönliche Kontakte. Suchabos mit präzisen Kriterien erhöhen deine Chancen auf passende Angebote.

Warum Mieten zur Alternative wird

Trotz der vergleichsweise immer noch tiefen Hypothekarzinsen bleibt Wohneigentum für viele unerschwinglich. Vor allem, wenn sie ein Einfamilienhaus mit Land suchen. Die Transaktionspreise für neue Einfamilienhäuser mit durchschnittlichem Ausbau sind seit der Jahrtausendwende um mehr als die Hälfte gestiegen. In einzelnen Regionen haben sich die Preise mehr als verdoppelt. Wer sich kein Wohneigentum leisten kann oder will, weil die Person beispielsweise einen längeren Auslandaufenthalt plant oder sich nicht langfristig binden will, mietet ihr Zuhause Eine Wohnung mieten ist bei uns gang und gäbe, aber ein Haus? Ein kurzer Blick auf homegate.ch quantifiziert dieses Bauchgefühl: Im Kanton Bern beispielsweise sind 94 Häuser zu verkaufen, aber nur 14 zu vermieten (Stand Ende September 2022).

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Unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag abschliessen

Was unterscheidet, ausser der kleineren Auswahl, die Miete eines Hauses von der Miete einer Wohnung? Grundsätzlich nicht viel, mietrechtlich nichts. Im Prinzip muss, weder für das Haus noch für die Wohnung, ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist aber sehr zu empfehlen und gibt sowohl der Liegenschaftsverwaltung als auch den Mietenden mehr Sicherheit. Der Inhalt kann von den Parteien frei vereinbart werden, solange sich der Vertrag zwingend an das Mietrecht hält, das im achten Titel des Obligationenrechts enthalten ist.

Was gehört in den Vertrag? Eine detaillierte Beschreibung des Objektes einschliesslich aller Nebenräume wie Garage oder Waschküche. Ausserdem Mietbeginn, Mietdauer (bestimmt oder unbestimmt), Kündigungsbestimmungen, Bruttomietzins beziehungsweise Nettomietzins und Nebenkosten. Dazu allfällige Sicherheitsleistungen und besondere Vereinbarungen. Zurück zur Frage, was einen Mietvertrag für ein Haus von dem für eine Wohnung unterscheidet: die Mietdauer und die besonderen Vereinbarungen.

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Mietdauer und besondere Vereinbarungen

Die meisten Mietwohnungen sind Renditeobjekte, gehören einer Immobilienfirma oder Pensionskasse und werden darum in der Regel unbefristet vermietet. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufgelöst werden, wenn alle vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Anders ein Haus, das in der Regel einer Privatperson gehört. Oft werden Einfamilienhäuser befristet oder mit einer Mindestmietdauer vermietet, weil die Vermietenden ihr Haus später wieder selbst bewohnen oder ihren Kindern überlassen möchten. Die Mietenden wissen also, woran sie sind, und können planen.

Kleiner Unterhalt klar regeln

Unter «Besondere Vereinbarungen» wird festgehalten, was zum sogenannten kleinen Unterhalt gehört. Laut Gesetz sind kleine Ausbesserungen Sache der Mietenden: eine kaputte Sicherung oder einen undichten Duschschlauch ersetzen, einen Rolladengurt oder ein Türschloss reparieren, Schnee und Eis vom Balkon räumen. Wer ein Haus mietet, muss mit mehr Aufwand rechnen. Darum empfiehlt es sich, schriftlich zu vereinbaren, wer was übernimmt. Das schafft klare Verhältnisse und vermeidet unnötige Diskussionen um Geld.

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Wo du Häuser zur Miete findest

Schwarze Bretter, Stammtisch oder Freundinnen und Freunde von Freundinnen und Freunden: Häuser werden online, vor allem aber an schwarzen Brettern oder in Lokalzeitungen ausgeschrieben. Schau dir darum alle schwarzen Bretter an und lies jede Zeitung. Und halte Augen und Ohren offen: Viele Häuser werden gar nie ausgeschrieben, sondern unter der Hand vermietet: am Stammtisch, im Turnverein, an Freundinnen und Freunde, an Freundinnen und Freunde von Freundinnen und Freunden. Falls du online suchst, richte Suchabos ein, die dich alarmieren, sobald ein Haus auf den Markt kommt. Je genauer du deine Suchparameter definierst, desto genauer sind die Treffer.

Häufige Fragen

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