So kündigst du eine Mietminderung richtig an
Wer einen Mangel feststellt, darf nicht einfach die Miete mindern. Zuerst muss die Liegenschaftenverwaltung durch eine (schriftliche) Mängelanzeige informiert und aufgefordert werden, den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Wer sein Recht auf rückwirkende Minderung nicht verlieren will, sollte ankündigen, dass die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird. Beseitigt die Verwaltung den Mangel nicht fristgerecht, kann die Miete gemindert werden. Die Höhe sollte mit Fachpersonen geklärt werden. Es ist sinnvoll, die Liegenschaftenverwaltung vorher nochmals zu informieren. Sie kann die Mietminderung ablehnen, wenn die Mietenden:
- Den Mangel selbst verschuldet haben.
- Bei Abschluss des Mietvertrages von dem Mangel wussten.
- Den Mangel nicht angezeigt haben.
- Die Verwaltung nicht über die Mietminderung informiert haben.
Die meisten Liegenschaftenverwaltungen werden kulant sein und zum Beispiel Storen anbringen lassen. Grundsätzlich könnten sie sich darauf berufen, dass der Mangel bei Vertragsabschluss bekannt war. Die Verwaltung wird aber sicherlich darauf hinweisen, dass auch die Mietenden ihren Beitrag leisten müssen, um die Temperatur in der Wohnung möglichst niedrig zu halten.