Das Wichtigste in Kürze
- Eine Revisionsstelle im Stockwerkeigentum ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sorgt aber für Transparenz und Vertrauen, weil sie die Rechnungs- und Geschäftsführung unabhängig von der Verwaltung prüft.
- Eigentümerparteien erhalten vor der Versammlung Budget, Jahresrechnung, Kostenaufteilung und Akontorechnung. Wer diese Unterlagen der Stockwerkeigentümergemeinschaft nicht selbst prüfen kann, profitiert von einer professionellen Kontrolle.
- Die Aufgaben der Revisionsstelle sind umfassend. Sie kontrolliert Buchungen, Belege, Kontenplan, Abgrenzungen, Verteilschlüssel und die finanziellen Kompetenzen der Verwaltung.
- Nach der Prüfung informiert die Revisionsstelle über Mängel, beantragt die Genehmigung oder Ablehnung der Jahresrechnung und bildet damit die Grundlage für die Abstimmung und die Décharge der Verwaltung.