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Kamin reinigen: Vorschriften und Tipps für die Schweiz

ca. 4 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Patrick Herren, Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Schneebedecktes Hausdach mit Kamin, aus dem Rauch aufsteigt – regelmässige Kaminreinigung sorgt für einen sicheren Betrieb der Feuerungsanlage.

Mit der regelmässigen Kontrolle und Reinigung deiner Feuerungsanlage trägst du dazu bei, Brände und Schäden zu verhindern, Energie zu sparen und die Störungsanfälligkeit der Anlage zu reduzieren.

Experte in diesem Artikel

Patrick Herren

Patrick Herren
Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Patrick Herren ist Brandschutzexperte VKF bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Als Fachverantwortlicher für das kantonale Kaminfegerwesen beschäftigt er sich mit Brandschutz sowie der Kontrolle und Reinigung von Feuerungs- und Abgasanlagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaminreinigung liegt im Kanton Bern seit dem Wegfall des Kaminfeger-Monopols in der Verantwortung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Beauftragt werden darf nur ein von der Gebäudeversicherung konzessionierter Betrieb.
  • Die Reinigungsintervalle hängen von der Art und Nutzung der Feuerungsanlage ab. Besonders Anlagen mit Festbrennstoffen wie Holz müssen häufiger kontrolliert und gereinigt werden.
  • Im Rahmen der schwarzen Feuerschau prüfen Kaminfegerinnen und Kaminfeger nicht nur die Sauberkeit der Anlage, sondern auch die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Festgestellte Mängel müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist behoben werden.
  • Ein Kaminbrand entsteht meist durch Russablagerungen infolge unvollständiger Verbrennung. Regelmässige Wartung, geeignetes Brennmaterial und ausreichende Frischluftzufuhr reduzieren das Risiko deutlich.

Pflichten rund um Feuerungs- und Abgasanlagen

Ob Heizanlage, Schwedenofen oder Cheminée: Du musst deine Feuerungs- und Abgasanlage regelmässig kontrollieren und bei Bedarf reinigen lassen. Denn bei der Verbrennung zur Wärmeerzeugung entstehen Rückstände, die langfristig den Betrieb beeinträchtigen können – und im schlimmsten Fall sogar einen Brand verursachen.

Beachte, dass die Vorschriften je nach Kanton unterschiedlich sein können. In den nachfolgenden Beispielen gehen wir auf die Regelungen im Kanton Bern ein. Wir empfehlen dir, dich bei deiner kantonalen Gebäudeversicherung über die geltenden Vorschriften zu informieren.

 

Freie Wahl des Kaminfegerbetriebs im Kanton Bern

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es auch im Kanton Bern kein Kaminfeger-Monopol mehr. Während zuvor Kaminfegerinnen und Kaminfeger für ein fest zugeteiltes Gebiet zuständig waren, können sie ihre Dienstleistungen heute im ganzen Kanton anbieten.

Mit dem Wegfall des Monopols liegt die Verantwortung für die Reinigung deiner Feuerungsanlage bei dir. Du kannst selbst entscheiden, welchen Kaminfegebetrieb du beauftragen möchtest. Voraussetzung ist allerdings, dass der gewählte Betrieb von der Gebäudeversicherung Bern konzessioniert ist.

Wie oft muss eine Feuerungsanlage gereinigt werden?

Die Gebäudeversicherung Bern macht bezüglich der Reinigungsintervalle keine generellen Vorgaben mehr. Diese hängen von verschiedenen Faktoren wie Leistung, Einsatzdauer und Betriebsstunden der Anlage ab. Lege den Kontroll- und Reinigungsturnus deshalb gemeinsam mit deiner Kaminfegerin oder deinem Kaminfeger individuell für deine Anlage fest.

Wird eine Anlage nur gelegentlich betrieben, beispielsweise ein Cheminée, hängt der Kontroll- und Reinigungsturnus stark von den Betriebsstunden beziehungsweise der Menge des verfeuerten Brennstoffs ab. Bei optimaler Verbrennung und geeignetem Brennstoff gilt als Faustregel: Nach dem Verbrauch von rund einem Ster Holz oder nach 30 bis 40 Befeuerungen sollte eine Kontrolle erfolgen.

Feuerungsanlagen mit Festbrennstoffen müssen häufiger kontrolliert und gereinigt werden als Öl- oder Gasfeuerungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Raumheizungen, Anlagen zur Warmwasseraufbereitung oder gewerbliche und industrielle Feuerungsanlagen handelt. Sind pro Jahr zwei Kontrollen oder Reinigungen vorgeschrieben, sollte mindestens eine davon während der Heizperiode stattfinden.

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Reinigung und Kontrolle der Feuerungsanlage

Kaminfegerinnen und Kaminfeger müssen heute nur noch selten in einen Kamin einsteigen. Ihre Arbeit hat sich stark verändert. Immer häufiger wird die mechanische Reinigung mit Bürsten, Kratzeisen und Rohrwischern durch eine Nassreinigung ergänzt oder ersetzt. Denn auch nach einer mechanischen Reinigung können in der Feuerungsanlage hartnäckige Verbrennungsrückstände zurückbleiben.

Kaminfegerinnen und Kaminfeger reinigen die Anlage jedoch nicht nur. Im Rahmen der sogenannten «schwarzen Feuerschau» kontrollieren sie auch, ob die Feuerungsanlage den aktuellen Brandschutzvorschriften entspricht. Werden Mängel festgestellt, werden diese dokumentiert und du erhältst als Eigentümerin oder Eigentümer eine Frist für deren Behebung.

Kommst du diesen Auflagen nicht nach, müssen die Mängel der zuständigen Brandschutzbehörde gemeldet werden. Ausgenommen sind kleinere Mängel, die zur Behebung in Eigenverantwortung rapportiert werden können.

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Dein Kamin zieht nicht richtig ab?

Wird deine Feuerungsanlage vorschriftsgemäss gewartet und kontrolliert, werden Rauch und Abgase zuverlässig abgeführt. Ist dies nicht der Fall, lässt sich das Feuer oft nur schwer entfachen und statt einer sauberen Verbrennung entstehen Qualm und Rauch. Häufig ist eine unzureichende Frischluftzufuhr beziehungsweise Sauerstoffversorgung die Ursache.

Bei Feuerungsanlagen ohne direkte Frischluftzufuhr von aussen kann dies insbesondere dann passieren, wenn gleichzeitig Lüftungsanlagen in Betrieb sind, die Unterdruck erzeugen, beispielsweise ein Dunstabzug in der Küche. In diesem Fall solltest du zum Ausgleich ein Fenster einen Spalt öffnen.

Achte zudem darauf, die Luftklappen ausreichend zu öffnen. Beim Anfeuern sollten sie sogar vollständig geöffnet sein. Brennt das Feuer stabil, können die Luftklappen wieder etwas geschlossen werden.

Was tun bei einem Kaminbrand?

Werden die vorgeschriebenen Reinigungen durchgeführt und die Brandschutzvorschriften eingehalten, ist ein Kaminbrand (Russbrand) sehr unwahrscheinlich. Kaminbrände entstehen vor allem bei Holzfeuerungen, wenn sich im Kamin abgelagerter Russ – sogenannter Glanzruss – aus einer unvollständigen Verbrennung entzündet. Eine solche unvollständige Verbrennung kann entstehen, wenn du nasses Holz oder Abfälle verbrennst, den Brennstoffen zu wenig Frischluft zugeführt wird oder Abgaswege und Verbindungsstücke verschmutzt sind.

Erkennen lässt sich ein Kaminbrand an lodernden Flammen aus der Kaminmündung, starkem Funkenflug sowie dichtem schwarz-gelbem Rauch und intensiver Geruchsentwicklung. Vom Inneren des Hauses aus bleibt ein Kaminbrand oft unbemerkt.

Wirst du von Passantinnen und Passanten oder von Nachbarinnen und Nachbarn auf einen Kaminbrand aufmerksam gemacht, solltest du umgehend die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 oder 112 alarmieren.

Wann eine Kaminsanierung sinnvoll ist

Spätestens nach einem Kaminbrand, aber auch bei einer älteren Feuerungsanlage oder wenn die Heizleistung nicht mehr ausreicht, solltest du eine Kaminsanierung in Betracht ziehen. Diese kann von einer Fachperson häufig auch ohne grössere bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Dabei spielen neben der Heizleistung und der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auch Aspekte des Brandschutzes eine wichtige Rolle.

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