Welche Angaben Vermieterinnen und Vermieter verlangen dürfen
Vermieterinnen und Vermieter haben das Recht, die Solvenz künftiger Mieterinnen und Mieter zu überprüfen und Referenzauskünfte zu verlangen. Daher werden im Antragsformular – nebst Angaben zur Person – auch Auskünfte zum Einkommen abgefragt. Die Miete sollte ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen.
Ausserdem kannst du einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister verlangen, wobei ein einzelner Flecken im Reinheft nicht zwingend Zahlungsunfähigkeit bedeuten muss. Ebenfalls steht Vermieterinnen und Vermietern das Recht zu, die Arbeitsstelle der Mietinteressentin oder des Mietinteressenten zu erfahren.
Rein rechtlich können Mietinteressentinnen und Mietinteressenten nicht dazu gezwungen werden, Referenzen wie frühere Vermieterinnen und Vermieter oder aus dem persönlichen Umfeld zu nennen. Wer sich dem aber verweigert, wird seine Chancen auf den Zuschlag kaum erhöhen.
Klar ist, dass Mietinteressentinnen und Mietinteressenten offenlegen müssen, mit wem sie im Mietobjekt wohnen wollen und ob sie eine Untervermietung planen. Ebenso müssen sie angeben, ob sie beabsichtigen, Tiere in der Wohnung zu halten oder ob sie ein Musikinstrument spielen.