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Wohnung vermieten: So findest du passende Mieterinnen und Mieter

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Immobilienmaklerin bespricht mit einem Paar die Vermietung einer Wohnung während einer Besichtigung.

Die künftigen Mieterinnen und Mieter müssen solvent sein und in die soziale Umgebung passen. Wie du die passenden Mieterinnen und Mieter findest, erfährst du in unserem Leitfaden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die richtigen Mieterinnen und Mieter sind solvent und passen in die soziale Umgebung deiner Liegenschaft. Neben der Zahlungsfähigkeit zählt, dass sie langfristig zum Haus und zur bestehenden Nachbarschaft passen.
  • Eine präzise Ausschreibung der Wohnung hilft dir, von Anfang an passende Interessentinnen und Interessenten anzusprechen. Lage, Zielgruppe und Umfeld sollten klar beschrieben sein, damit sich die richtigen Personen melden.
  • Bei der Auswahl darfst du relevante Angaben zur Solvenz wie Einkommen, Betreibungsregisterauszug oder Arbeitsstelle prüfen. Fragen zu Zivilstand, Religion oder Familienplanung sind hingegen unzulässig.
  • Ein persönliches Kennenlernen und dein Bauchgefühl spielen eine wichtige Rolle. So stellst du sicher, dass das soziale Gefüge im Mehrfamilienhaus gewahrt bleibt und ein langfristig stabiles Mietverhältnis entsteht.

Passende Mieterinnen und Mieter auswählen

Im Grunde genommen ist die Frage, wie du die richtigen Mieterinnen und Mieter findest, einfach zu beantworten: Sie müssen solvent sein und sollten in die soziale Umgebung passen. Aber ganz so simpel ist es auch wieder nicht. Wie findest du passende Mieterinnen und Mieter für deine Immobilie?

Die Wohnungen richtig ausschreiben

Der Weg zu geeigneten Mieterinnen und Mietern beginnt mit der richtigen Ausschreibung der Wohnung im Internet oder in einem Inserat. Wer eine Wohnung «an bester Lage für gehobene Ansprüche» ausschreibt, erwartet nicht, dass sich Interessentinnen und Interessenten für eine Studenten-WG melden. Heisst es in der Anzeige «kinderfreundliche Umgebung», so werden bestimmt keine Mieterinnen und Mieter gesucht, die vor allem ihre Ruhe schätzen.

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Mietinteressentinnen und Mietinteressenten persönlich kennenlernen

Vermieterinnen und Vermieter tun gut daran, die Mietinteressentinnen und Mietinteressenten persönlich zu treffen. Das Kennenlernen trägt dazu bei, einen ersten Eindruck zu erhalten, um wen es sich handelt. Dies ist vor allem deshalb wichtig, um in einem Mehrfamilienhaus das soziale Gefüge nicht zu stören oder zu verändern.

Gewissenhafte Vermieterinnen und Vermieter verlangen auch ein persönliches Treffen, wenn Vormieterinnen und Vormieter vorzeitig ausziehen und solvente zumutbare Nachmieterinnen und Nachmieter stellen. Vormieterinnen und Vormieter sind zwar aus der Haftung entlassen, aber einige Vermieterinnen und Vermieter ziehen es vielleicht trotzdem vor, die Wohnung jemand anderem zu vermieten als Nachmieterinnen und Nachmietern, mit denen trotz rechtlicher Zumutbarkeit Schwierigkeiten vorprogrammiert sind.

Welche Angaben Vermieterinnen und Vermieter verlangen dürfen

Vermieterinnen und Vermieter haben das Recht, die Solvenz künftiger Mieterinnen und Mieter zu überprüfen und Referenzauskünfte zu verlangen. Daher werden im Antragsformular – nebst Angaben zur Person – auch Auskünfte zum Einkommen abgefragt. Die Miete sollte ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen.

Ausserdem kannst du einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister verlangen, wobei ein einzelner Flecken im Reinheft nicht zwingend Zahlungsunfähigkeit bedeuten muss. Ebenfalls steht Vermieterinnen und Vermietern das Recht zu, die Arbeitsstelle der Mietinteressentin oder des Mietinteressenten zu erfahren.

Rein rechtlich können Mietinteressentinnen und Mietinteressenten nicht dazu gezwungen werden, Referenzen wie frühere Vermieterinnen und Vermieter oder aus dem persönlichen Umfeld zu nennen. Wer sich dem aber verweigert, wird seine Chancen auf den Zuschlag kaum erhöhen.

Klar ist, dass Mietinteressentinnen und Mietinteressenten offenlegen müssen, mit wem sie im Mietobjekt wohnen wollen und ob sie eine Untervermietung planen. Ebenso müssen sie angeben, ob sie beabsichtigen, Tiere in der Wohnung zu halten oder ob sie ein Musikinstrument spielen.

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Welche Fragen unzulässig sind

Vermieterinnen und Vermieter dürfen keine Auskünfte verlangen, die nicht ausschliesslich im Zusammenhang mit dem geplanten Mietverhältnis stehen. So sind Fragen nach dem Zivilstand, der sexuellen Orientierung, Schwangerschaften oder Familienplanung, aber auch nach der Religion oder ethnischen Herkunft nicht erlaubt.

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Bauchgefühl bei der Auswahl richtig einsetzen

Gerade erfahrene Vermieterinnen und Vermieter werden auf ihr Bauchgefühl hören, wenn sie die Wahl zwischen mehreren Mietinteressentinnen und Mietinteressenten haben. Sie kennen ihre Immobilie und die Bewohnerinnen und Bewohner am besten und können abschätzen, wer ins Haus passt. Schliesslich solltest du – nebst der Gewährleistung finanzieller Sicherheiten – möglichst langfristige Mietverhältnisse unter Wahrung des sozialen Friedens im Haus anstreben.

Häufige Fragen

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