Adressänderung und Anmeldung nach dem Umzug
Wenn sich die Wohnsituation verändert, müssen Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz dies an verschiedenen Stellen melden. So sind die bisherige und die neue Wohngemeinde zu informieren, sprich, du musst dich ab- und anmelden. Dafür hast du nach dem Umzug je nach Kanton unterschiedlich lange Zeit. Meistens beträgt die Frist 14 Tage.
In der Regel erfolgt die Abmeldung auf der Einwohnergemeinde, wo dir auch dein Heimatschein ausgehändigt wird, ohne den du dich am neuen Wohnort gar nicht anmelden kannst.
Im Rahmen der persönlichen Meldepflicht musst du zur Anmeldung am neuen Wohnort folgende Dokumente mitbringen:
- Heimatschein
- Personalausweis
- Krankenversicherungsnachweis/AHV-Nummer
- Familienbüchlein, Geburtsschein der Kinder
Während bei der Abmeldung keine Kosten anfallen, werden bei der Anmeldung Gebühren erhoben. Die Höhe unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.