Kann die Stockwerkeigentumsgemeinschaft den Verkauf verhindern?
Obwohl du mit der Wohnung und den Stellplätzen auch deinen Anteil am Gemeinschaftseigentum verkaufst, kann die Stockwerkeigentumsgemeinschaft kein Veto gegen den Verkauf einlegen. Allenfalls gibt es Eigentumsbeschränkungen wie Dienstbarkeiten oder Nutzungsbeschränkungen, die den Verkauf erschweren können. So muss zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Umbau zustimmen. Deshalb sind der Grundbuchauszug und die Reglemente für die Verhandlungen so wichtig.
Die Miteigentumsparteien haben kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie können sich dieses Recht aber im Reglement gegenseitig einräumen. Dies ist bei kleineren Stockwerkeigentumsgemeinschaften sinnvoller als bei grösseren, wenn sie die Zusammensetzung der Eigentümerschaft kontrollieren wollen.