Was passiert mit dem Eigenmietwert?
Sobald du deine Immobilie vollständig vermietest, entfällt in der Regel der Eigenmietwert. Denn du nutzt das Wohneigentum nicht mehr selbst. Stattdessen versteuerst du die tatsächlichen Mieteinnahmen.
Anders sieht es aus, wenn du nur einen Teil deines Hauses vermietest – etwa eine Einliegerwohnung. Dann reduziert sich der Eigenmietwert entsprechend der selbst genutzten Fläche. Gleichzeitig musst du die Mieteinnahmen versteuern.
Für Vermieterinnen und Vermieter bleibt die Besteuerung der Mieteinnahmen grundsätzlich auch nach Abschaffung des Eigenmietwerts im Steuerjahr 2029 bestehen. Das heisst:
- Mieteinnahmen bleiben steuerpflichtig
- Unterhaltskosten für vermietete Objekte bleiben weiterhin abzugsfähig
- auch Schuldzinsen können teilweise weiterhin geltend gemacht werden